Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1914. (80)

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grammatischen und stilistischen Verstößen freie, schriftliche (aufsatzmäßige) Dar- 
stellung; Fähigkeit der Erläuterung leichterer Texte unter Benutzung der 
Fremdsprache; einige Kenntnis von der Entwickelung der Literatur seit dem 
17. Jahrhundert, aus der einige Hauptwerke der bedeutendsten Schriftsteller 
oder Dichter gelesen sein müssen, sowie Kenntnis des Wichtigsten aus der 
neueren Geschichte des betreffenden Volkes und von Land und Leuten in der 
Gegenwart; UÜberschau über das System der Grammatik und Sicherheit in der 
Anwendung der Regeln. 
Für besondere Arbeit empfehlen sich: ein einzelner hervorragender 
Schriftsteller oder Dichter; eine Gruppe von Schriftstellern oder Dichtern; 
eine durchgehende literarische Strömung; vergleichende Behandlung ähnlicher 
literarischer Erscheinungen in verschiedenen Zeiträumen; das vergleichende 
Studium einer Gruppe grammatischer Erscheinungen nach Lehrbüchern der 
Grammatik; das Studium der sprachlichen Eigentümlichkeiten einzelner 
Schriftsteller; die Methodik der Fremdsprache. 
d) in der lateinischen Sprache: Kenntnis der Formenlehre und Syntax; sicherer 
Besitz eines größeren Wortschatzes; Fähigkeit, einen prosaischen oder leichten 
poetischen Abschnitt aus einem römischen Schriftsteller schriftlich und mündlich 
ins Deutsche und eine deutsche, nicht zu schwierige Vorlage ins Lateinische 
ohne gröbere Verstöße zu übertragen und einen gelesenen lateinischen Ab- 
schnitt zu erklären; einige Kenntnis von der Geschichte der römischen Literatur 
und von der Mythologie, den Privataltertümern und dem Staatswesen des 
römischen Volkes; Bekanntschaft mit Hauptwerken bedeutender Schriftsteller. 
Für besondere Arbeit empfehlen sich ähnliche Gebiete wie die vorstehend 
unter c aufgeführten. 
e) in der Geschichte: Kenntnis der Entwickelung der kulturellen und staatlichen 
Verhältnisse Deutschlands, namentlich in den hervorragenden Zeiten des 
Deutschtums; eingehende Kenntnis der sächsischen Geschichte bis in die 
neueste Zeit (nebst den wichtigsten Jahreszahlen); geschichtliches Verständnis 
für das kulturelle und staatliche Leben der Gegenwart; Fähigkeit, wissenschaft- 
lich gehaltene Darstellungen der Geschichte mit Nutzen für die Erweiterung 
und Vertiefung des geschichtlichen Wissens zu lesen (Fähigkeit, Auszüge zu 
machen, den Standpunkt des Darstellers zu erkennen, Vergleiche anzustellen 
usw.); Fähigkeit der Verwertung der Quellen, Denkmäler und Karten zur Ge- 
winnung einer anschaulichen Kenntnis geschichtlicher Verhältnisse und zu 
unterrichtlichen Zwecken.
	        
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