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rechnerischen); Bekanntschaft mit den wichtigsten einfachen Apparaten für
Landesvermessung.
Für besondere Arbeit empfehlen sich: ein mathematisches Teilgebiet (Ver-
gleichung der Darstellungen in verschiedenen Lehrbüchern; Zusammenstellen
und Auffinden von Aufgaben; Aufsuchen neuer Lösungswege); Anwendung
der Mathematik auf ein Sachgebiet des heimatlichen Kulturlebens; Ermittelung
und Darstellung funktioneller Beziehungen zwischen Erscheinungsreihen;
trigonometrische Geländeaufnahmen; Abschnitte der Volksschulgeometrie in
elementarer und wissenschaftlicher Behandlung.
1|) in den pädagogischen Fächern: im allgemeinen der Ausweis darüber, daß
1914.
der Kandidat bemüht gewesen ist, nicht nur seine theoretischen Kenntnisse in
der Pädagogik und ihren Hilfswissenschaften auszubauen, sondern sie auch mit
der Unterrichts= und Erziehungspraxis in ein fruchtbares Wechselverhältnis
zu bringen; sonach Bekanntschaft mit der allgemeinen Unterrichts= und Er-
ziehungslehre in ihrer Begründung auf Psychologie, Logik, Ethik und Hygiene
sowie in ihrer Anwendung auf die Tätigkeit in der Schule; Einsicht in die
Methodik der Lehrfächer, namentlich der vom Kandidaten in seiner amtlichen
Tätigkeit vertretenen (einschließlich der hauptsächlichsten Lehr= und Lernmittel
und ihrer Benutzung); insonderheit Verständnis für die Zusammenhänge
zwischen der Gesamtlage des Zöglings, der pädagogischen Zielsetzung und den
Mitteln und Wegen der erziehlichen Einwirkung;
in der Geschichte der Pädagogik: Kenntnis der Hauptsachen aus der
Entwickelung des Schulwesens und der Erziehungswissenschaft, namentlich
vom Zeitalter der Reformation an bis zur Gegenwart, und insonderheit aus
der Geschichte des Schulwesens und der Lehrerbildung in Sachsen; Verständ-
nié für die Zusammenhänge zwischen der Erziehung und der übrigen Kultur;
in der Psychologie: Kenntnis einer wissenschaftlichen (auf Erfahrung
aufgebauten), allgemeinen Seelenlehre und einige Bekanntschaft mit den
Untersuchungen auf dem Gebiete der individuellen Unterschiede und der Ent-
wickelung des kindlichen Seelenlebens; Fähigkeit, psychologische Erscheinungen
in den Zusammenhang des Seelenlebens einzugliedern; Fähigkeit der psycho-
logischen Beobachtung (auch der Selbstbeobachtung), der Sammlung und Be-
arbeitung psychologischen Materials und der Stellung und Lösung von Beob-
achtungsaufgaben;
in der Schulgesetzkunde: Kenntnis der hauptsächlichsten für das säch-
sische Volksschulwesen geltenden Gesetze und Verordnungen, insbesondere
der für die Berufstätigkeit des Lehrers wichtigen Bestimmungen, einschließlich
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