Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1914. (80)

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Nr. 30. Bekanntmachung, 
die Eröffnung des Betriebes auf der vollspurigen Nebeneisenbahn 
Wiesenbad — Plattental betreffend; 
vom 28. April 1914. 
Des Finanzministerium hat beschlossen, die vollspurige Nebeneisenbahn 
Wiesenbad — Plattental 
am 1. Mai 1914 
dem öffentlichen Güterverkehre zu übergeben. 
Die Bahn wird nur dem Wagenladungsverkehre dienen. 
Dresden, am 28. April 1914. 
Finanzministerium. 
v. Sehdewitz. 
Falke. 
Nr. 31. Gesetz, 
einen Nachtrag zu dem Finanzgesetz auf die Jahre 1912 und 1913 betreffend; 
vom 4. Mai 1914. 
WI, Friedrich August, von GOTTEs Gnaden König 
von Sachsen usw. usw. usw. 
finden Uns mit Zustimmung Unserer getreuen Stände bewogen, einen Nachtrag zu 
dem Finanzgesetz auf die Jahre 1912 und 1913 vom 23. Mai 1912 (G.= u. V.-Bl. 
S. 268) zu erlassen, wie folgt: 
Auf Grund des verabschiedeten Nachtrags zu dem ordentlichen Staatshaushalts- 
Etat für die Jahre 1912 und 1913 werden hiermit die durch das Finanzgesetz vom 
23. Mai 1912 festgestellten Gesamteinnahmen und Gesamtausgaben des ordentlichen 
Staatshaushalts für jedes der beiden Jahre um die Summe von 
13 898 742 K 
erhöht.
	        
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