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Gesetz- und Verordnungsblatt
für das Königreich Sachsen.
19. Stück vom Jahre 1914.
Inhbakt: Nr. 75. Verordnung über die Errichtung eines dritten Apothekenrevisionsbezirks.
S. 365. — Nr. 76. Verordnung, die zweite juristische Staatsprüfung betr. S. 366. —
Nr. 77. Verordnung, die zweite Hauptprüfung für den höheren Staatsdienst im Bau-
fache betr. S. 367. — Nr. 78. Verordnung, eine Amnestie wegen gewisser strafbarer
Handlungen betr. S. 367. — Nr. 79. Ausführungsverordnung hierzu. S. 369.
Nr. 75. Verordnung
über die Errichtung eines dritten Apothekenrevisionsbezirks;
vom 25. Juli 1914.
Mit Allerhöchster Genehmigung Seiner Majestät des Königs wird verordnet,
was folgt:
Mit dem 1. August 1914 werden an Stelle der bestehenden zwei Apotheken-
revisionsbezirke drei Bezirke errichtet und eingeteilt wie folgt.
Es umfassen:
der I. Bezirk
die Kreishauptmannschaft Bautzen und die Kreishauptmannschaft Dresden, mit Aus-
nahme der Amtshauptmannschaften Dippoldiswalde und Freiberg;
der II. Bezirk
die Kreishauptmannschaft Leipzig, von der Kreishauptmannschaft Dresden die Amts-
hauptmannschaften Dippoldiswalde und Freiberg und von der Kreishauptmannschaft
Chemnitz die Amtshauptmannschaft Glauchau;
der III. Bezirk
die Kreishauptmannschaft Chemnitz, mit Ausnahme der Amtshauptmannschaft
Glauchau und die Kreishauptmannschaft Zwickau.
Ausgegeben zu Dresden, den 7. August 1914. 56