Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1918. (102)

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(Nr. 185.) Ministerialbekanntmachung über die „August= und -Elisabeth-Schuchardt-Stiftung.“ 
Der Fabrikbesitzer August Schuchardt und seine Gattin Elisabeth geb. 
Gerlach in Ruhla haben unter dem Namen „August= und -Elisabeth-Schuchardt- 
Stiftung“ eine Stiftung errichtet zum Bau eines Krankenhauses für beide Städte 
Ruhla W. A. und G. A. Sie haben die Stiftung mit einem Vermögen von 
100 000 4 ausgestattet. 
Wir haben diese Stiftung genehmigt. 
Weimar, den 11. September 1918. 
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium, 
Departement des Innern. 
Anteutsch. 
  
(Nr. 186.) Ministerialbekanntmachung über Verleihung der Rechtsfähigkeit an den Großen- 
lupnitzer Waldverein in Großenlupnitz. 
Wir haben dem Großenlupnitzer Waldverein in Großenlupnitz nach 
§ 22 des Bürgerlichen Gesetzbuches und § 10 des Ausführungsgesetzes zum 
Bürgerlichen Gesetzbuche die Rechtsfähigkeit verliehen. 
Weimar, den 16. September 1918. 
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium, 
Departement des Innern. 
Für den Departementschef: 
Slebogt. 
  
(Nr. 187.) Ministerlalbekanntmachung über die Erstattung von Armenpflegekosten. 
Auf Grund des § 6 des Gesetzes vom 21. Januar 1914 über die von den 
Armenverbänden im Großherzogtum einander zu erstattenden Armenpflegekosten 
(Regierungsblatt S. 22) ändern wir die Tarifsätze in § 1, 2 und 5 des erwähnten 
Gesetzes für die Dauer des gegenwärtigen Krieges und eines Jahres nach dem 
Friedensschluß wie folgt ab: