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Gesetz- und Verordnungsblatt
für das Königreich Sachsen.
16. Stück vom Jahre 1915.
Inbakt: Nr. 51. Bekanntmachung, die Einberufung einer außerordentlichen Landessynode
der evangelisch-lutherischen Kirche betr. S. 213. — Nr. 52. Gesetz, eine Neuwahl der
Beisitzer der Bergschiedsgerichte betr. S. 214. — Nr. 53. Gesetz über das Steuer-Re-
klamationsrecht der Kriegsteilnehmer. S. 215. — Nr. 54. Verordnung über Abänderung
der Polizeiordnung für die Schiffahrt und Flößerei auf der Elbe vom 8. Januar 1894. S. 216.
Nr. 51. Bekanntmachung,
die Einberufung einer außerordentlichen Landessynode
der evangelisch-lutherischen Kirche betreffend:
vom 10. Juli 1915.
Die in Evangelicis beauftragten Staatsminister haben beschlossen, für
den 15. September dieses Jahres
eine außerordentliche Landessynode der evangelisch-lutherischen Kirche im Königreiche
Sachsen einzuberufen, der als Beratungsgegenstand die durch den Krieg ver—
anlaßte Verlängerung der Amtszeit der nach 837 Ziffer 1 der
Kirchenvorstands- und Synodalordnung mit dem Schlusse der
9. ordentlichen Landessynode ausscheidenden Synodalen und der
Zusammentritt der nächsten ordentlichen Landessynode unterbreitet
werden soll.
An die Mitglieder der Landessynode ergehen besondere Einladungen aus dem
Evangelisch-lutherischen Landeskonsistorium.
Dresden, den 10. Juli 1915.
Die in Evangelicis beauftragten Staatsminister.
Dr. Beck. Graf Vitzthum v. Eckstädt.
Knüpfer.
Ausgegeben zu Dresden, den 27. Juli 1915. 36