bis zu 5000 Mark . . .... . ... 50 Mark,
über 5 000 bis 20 000 Marr 100
. 20000 35 000 200
35 000 5 50 000 300
50000 = 75000 400
15000 100 000 500
100 000 150 000 600
. 150 000 200 000 700
. 200 000 300 000 „ 800
. 300 000 = 400 0OC00 900.
400 000 Mssss 1000
Mehr als einen Stammanteil einzuzahlen ist kein Mitglied berechtigt.
Die Stammanteile können während der Mitgliedschaft weder ganz oder teil-
weise zurückgenommen noch abgetreten werden. Nur in den Fällen des Besitzwechsels
bei Grundstücken kann mit Genehmigung des Direktoriums der Stammanteil des Vor-
besitzers, soweit er den Mindestbetrag übersteigt, auf den Besitznachfolger übertragen
werden.
Die Stammanteile werden nicht verzinst, sondern tragen Dividende vom Rein-
gewinne (§ 92).
16.
Kontobuch.
Jedes Mitglied erhält ein Kontobuch, in das die Einzahlungen auf den Stamm-
anteil wie die Auszahlungen auf die Dividende eingetragen werden; für dieses Buch
sind fünfundzwanzig Pfennige zu vergüten.
Die Eintragungen in das Kontobuch vertreten die Stelle der Quittungen. Die
Vorlegung des Kontobuches kann stets als genügender Berechtigungsnachweis zum
Empfange von Kapital und Zinsen betrachtet werden.
Ein etwaiger Verlust des Buches ist dem Direktorium ohne Verzug anzuzeigen,
damit das Verfahren zur Kraftloserklärung eingeleitet werden kann.
Das Direktorium hat dann den Verlust des Buches unter genauer Bezeichnung
in der Leipziger Zeitung und geeignetenfalls in einem vom Verlustträger zu bezeich-
nenden Blatte auf dessen Kosten zweimal innerhalb vierzehn Tagen bekannt zu machen
und den etwaigen Inhaber aufzufordern, sich bei Verlust seiner Ansprüche an das Buch
binnen drei Monaten bei dem Direktorium zu melden, binnen welcher Zeit keine
Auszahlung an Kapital oder Zinsen erfolgen darf. Ist bis zum Ablaufe dieser Frist
eine Anmeldung nicht erfolgt, so wird dem Verlustträger ein neues Buch als zweite