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Nr. 70. Bekanntmachung,
den zwischen Sachsen und Osterreich wegen der Herstellung einer Eisen-
bahn durch das Schweinitztal abgeschlossenen Staatsvertrag betreffend;
vom 14. Oktober 1916.
Nochdem zwischen der Königlich Sächsischen und der K. K. Osterreichischen Regierung
wegen der Herstellung einer Eisenbahn von Kupferhammer-Grünthal durch das
Schweinitztal nach Deutschneudorf unter dem 13. Januar 1916 ein Staatsvertrag
abgeschlossen worden ist, wird dieser nach erfolgter beiderseitiger Allerhöchster Rati-
fikation in der Anlage unter O hierdurch zur öffentlichen Kenntnis gebracht.
Dresden, den 14. Oktober 1916.
Die Ministerien
der auswärtigen Angelegenheiten und der Finanzen.
Graf Vitzthum v. Eckstädt. v. Seydewitz.
ZBippert.
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Seine Majestät der König von Sachsen
und
Seine Majestät der Kaiser von Österreich, König von Böhmen usw. und
Apostolischer König von Ungarn,
haben aus Anlaß des von der königlich sächsischen Regierung beabsichtigten Baues
einer vollspurigen Eisenbahn durch das Schweinitztal, in der Erwägung, daß diese
Eisenbahn zum Teil über österreichisches Gebiet führt, beschlossen, mit Wirksamkeit
für Sachsen und für Osterreich einen Vertrag abzuschließen und zu ihren Bevoll-
mächtigten ernannt, und zwar:
Seine Majestät der König von Sachsen:
Seine Exzellenz Herrn Rudolf Grafen von Rex, Allerhöchstihren
außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister am
Hofe Seiner kaiserlichen und königlich Apostolischen Majestät,
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