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Seine Majestät der Kaiser von Osterreich, König von Böhmen usw. und
Apostolischer König von Ungarn:
Seine Exzellenz Herrn Stephan Baron Buriän von Rajecz, Allerhöchst—
ihren Minister des kaiserlichen und königlichen Hauses und des
Außern,
Seine Exzellenz Herrn Zdenko Freiherrn von Forster, k. k. Eisenbahn-
minister,
die nach Mitteilung und gegenseitiger Anerkennung ihrer in guter und richtiger Form
befundenen Vollmachten unter dem Vorbehalte der Ratifikation über nachfolgende
Artikel übereingekommen sind:
Artikel 1.
Die königlich sächsische Regierung beabsichtigt, eine vollspurige Eisenbahn von
Kupferhammer-Grünthal durch das Schweinitztal nach Deutschneudorf zu bauen
und zu betreiben. Die hohen vertragschließenden Teile stimmen darin überein, daß
diese Eisenbahn zwischen den sächsischen Orten Oberneuschönberg und Hirschberg
sowie an einigen weiteren Stellen im Schweinitztal in noch näher zu vereinbarender
Weise über österreichisches Gebiet geführt wird.
Artikel 2.
Die königlich sächsische Regierung wird an der geplanten Eisenbahn auf öster-
reichischem Gebiete in der Flur Brandau eine Verkehrsstelle einrichten, die zunächst
nur dem Personenverkehre dienen soll.
Artikel 3.
1. In dem Falle, daß von der Station Wiesa-Oberleutensdorf der kaiserlich-
königlichen Staatsbahnen aus eine vollspurige Eisenbahn über das Erzgebirge in der
Richtung nach Sachsen von der kaiserlich-königlichen Regierung entweder auf Staats-
kosten erbaut oder aber konzessioniert wird, soll davon abgesehen werden, diese Eisen-
bahn über Katharinaberg und Brandau bis an die sächsische Grenze zu führen. Viel-
mehr soll die Linie über Katharinaberg an die von Sachsen geplante Schweinitztalbahn
in der Weise angeschlossen werden, daß nächst der Grenze bei Gebirgsneudorf und der
bestehenden Zollstraße von Georgental nach Olbernhau eine gemeinschaftliche Betriebs-
wechsel= und Grenzstation errichtet wird und die Schweinitztalbahn auf Kosten des
sächsischen Staates von dem vorläufigen Endbahnhofe Deutschneudorf bis zu der
Station bei Gebirgsneudorf fortgesetzt wird. Zu dem Bau und Betriebe dieser
Fortsetzungsstrecke Deutschneudorf—Gebirgsneudorf gibt die kaiserlich-königliche Re-
gierung, insoweit sie auf ihr Gebiet zu liegen kommt, ihre prinzipielle Zustimmung.