Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1916. (82)

— 267 — 
Ort: 
Besitzsteneramit: 
Besitzsteuer = Einnahmebuch 
für 
das Rechnungsjahr 10 
  
Dieses Buch enthält Blätter. 
......... , den 19 
(Name) . . . . .. 
(Dienststellung) 
Anleitung. 
1 Die Eintragungen erfolgen bis zum Jahresschluß unter fortlaufender Nummer. 
Das Buch wird monatlich und am Jahresschluß abgeschlossen, aber fortlaufend bis zum Jahresschluß auf- 
!% 
gerechnet. 
OP 
(B. St. V. 8 41 Abs. 1.) 
Für die Rechnungsjahre 1920, 1921 und 1922 ist Spalte 5 in zwei Spalten zu teilen: Spalte 5 aus 
dem Erhebungszeitraum 1917/19, Spalte 5b aus dem Erhebungszeitraum 1920/22. 
4. Beträge aus der Restnachweisung sind in Spalte 3 durch Zufügung des Buchstaben K kenntlich zu machen. 
49.
	        
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