Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1916. (82)

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Muster L. 
Erhebungsbezirk: (B. St. V. § 47 Abf. 2.) 
Einsendungsfrist 
v bis spätestens am 
Rechnungsjahr 191. ete 
6. Oktober, 
u5 % 6. Januar, 
A berlicht G. April. 
der 
Einnabme an Behlitzsteuer 
für das 
1. bis Viiertel des Rechnungsjahrs. 
Aufgestellt 
am 191 
Kgl. Bezirkssteuereinnahme als Besitzsteueramt. 
An 
die Kgl. Finanzrechnungse pedition, 
Abteilung für Steuersachen, 
Dresden. 
Anmerkung. 
Die Ubersichten haben den jedesmal abgelaufenen Teil des Rechnungsjahrs zu umfassen, mithin z. B. 
in der Übersicht für das 1. bis 3. Viertel die Einnahme für April bis einschließlich Dezember. 
Die Übersicht ist mit der in § 47 Abs. 2 Satz 3 der Verordnung vom 11. Dezember 1916, G.= u. V.-Bl. 
S. 233, vorgeschriebenen Bescheinigung zu versehen. 
507
	        
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