Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1916. (82)

Ort: Muster XI. 
Besitzsteueramt: (K. St. V. 8 35 Abs. 1.) 
Kriegssteuer-Einnahmebuch 
für 
das Rechnungsjahr 19 
  
  
Dieses Buch enthält Blätter. 
den 19 
(Name) 
(Dienststellung) 
Anleitung. 
1. Die Eintragungen erfolgen bis zum Jahresschluß unter fortlaufender Nummer. 
2. Das Buch wird monatlich und am Schlusse des Rechnungsjahrs abgeschlossen, aber fortlaufend bis 
zum Jahresschluß aufgerechnet. 
3. Alle Nacherhebungen gehen durch das Einnahmebuch.
	        
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