Full text : Über Ursprung und Fortbildung des bayrischen Landes-, Haus- und Reichs-Wappens

26  Ueber  UÜrlprung  und  Sortbildung

das  Notibal  zufam.  Ein  Mitterfiegel  von  ibm  aus  dem  Sabre
4349  bemeijet  Died.  Es  ift  an  einer  Steuerbefreiungs-Urkunde
für  Niederaltaicy  befindlich.  1%)  m  der  weiteren  Xhetlung  yzmwir
fhen  diefem  Herzog  und  feinem  Bruder  in  Niederbayern  t.  J.
4353  erhielt  er  unter  feinem  Landesanthbeil  auch  fürmlich  die
ehemals  ortenburgifhen  Befiztingen  im  Nottbal.  Geine  Göhne
gebraudten  das  Panthertbier  in  ihren  Siegeln  nicht  mehr.  Es
blieb  aber  im  Amtsmappen  des  Vizedomamtcs  in  Tiederbayern.
Schon  t.  5.  1394  brauchte  der  Bizedom  WNiederbayerns,  Qsmald
von  Zörring,  im  AUmtgfiegel  den  Panther,  und  nod  i.  5.  1488
zur  Zeit  des  Herzogs  Bcorg  des  Heichen  wurde  diejed  Siegel  ale
das  Amtsfignet  dee  VBizedom-  Amtes  in  Niederbayern  ausdrüdlic
aufgeführt.  19  Es  wurden  audy  damit  öffentlihe  Urkunden  ges
fertiget.  Merkwürdig  ift  nur  biebei,  daß  an  einigen  folden  ©iegeln
  auf  der  Umfchrift  namentlich  das  Bericht  Griesbach  bezeid.
net  ift,  vielleicht  meil  das  Vizedomamt  mehrere  Gerichte  unter  fid
batte,  umd  bienady  die  Eiegelumfchriften  eingerichtet  wurden,  oder
weil  das  Landgericht  Öriesbach  die  mehreren  von  den  vormals  cr:
tenburgifchen  Befigungen  in  fi  fchloß.  Als  endlich)  nach  Georg
ded  Meihen  Tod  der  Mannesftamm  ter  niederbayerifchen  Here
zoge  erlofch,  und  Niederbayern  zum  zrweitenmale  mit  Oberbayern
wieder  vereinigt  wurde,  erfolgte  eine  neue  Cintheilung  der  Lan:
desamter,  und  biedurch  Fam  der  Panther  nun  ganz  aus  dem
Bebrauce.

IV.

Kortbildung  des  bayerifchen  Landes:  und  Hauswappens  bie
zum  Schluffe  des  AVII.  Zahrhunderts.

Die  Herzoge  Oberbayerns  bielten  ficb  feit  der  erften  Landes:
theilung  4255  längere  Zeit  bHindurh  ausfcpließlih  an  die  blauen
und  weißen  Nauten  oder  Weden  wegen  ‘Bayern,  und  den  aufs

 

 

13)  M.  b.  Vol.  Xl.  Tab.  8  ad  pag.  299.
14)  M.  b.  Vol,  IV.  Tab.  l.  ad  pag.  176  und  189.