Full text : Wegweiser für Ländliche Wohlfahrts- und Heimatpflege.

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Die  Mithilse  der  Orgaue  der  Ftaatösoritoerwaltung  ist  auch  nach
anderen  Richtungen  hin  angebracht,  z.  B.  bei  dem  Bezug  von
Waldsämereien,  Einwirkung  auf  waldbesitzende  Gemeinden  und
Korporationen  behufs  Pflanzenabgabe  an  Private,  Vereinigung
von  mehreren  Waldbesitzern  zu  gemeinsamem  Handeln  usw.

In  der  letzten  Zeit  wurden  von  den  größeren  deutschen  Staatsforftverwaltungen
  jährlich  viele  Millionen  P#tensrer  an  Private  abgegeben.
So  stellte  die  Vayerische  Stoatsferstverwaltung  vom  Jahre  1901  ab
alljährlich  mindestens  7  Millionen  Waldr  lanzen  für  den  Verkauf  bereit.
Hierzu  kommt  noch  die  Produktion  der  Gemeinden,  Stiftungen,  Korporationen
  und  Privaten  mit  rund  3  Millionen  jährlich  nach  dem  gegenwärtigen
  Stande  der  Saatbectanlagen  und  Pflanzenzucht.  Vom  Jahre
1901  ab  lann  hiernach  für  Niedfrbaßern,  mit  einer  machbatien  is  -jährlichen

Gesamtprodultion  von  mindestens  10  Millionen  verkäu  Baldpflanzen
  gerechnet  werden.  Die  reibresilione  der  lanhwirkschafüliche
Kreigausschu  und  einzelne  Bezirksausschüsse  lassen  sich  die  Förderung
e  von  Saat,  und  Pflanzgärten  ganz  besonders  angelegen  sein.
“  Königliche  Staatsministerium  des  Innern  stellte  zu  diesem  Zwecke
Zuschüsse  zur  Verfügung.
Bon  Kreis  wegen  wurden  Saatlämpe  zuerst  vom  Kreise  Meschede
in  Westfalen  eingerichtet.  Dort  stehen  die  Kämpe,  die  durch  den  ganzen

unmittelbarer  Verwaltung  des  Kreises.  Die  erforderlichen  Grundstück
sind  teils  gepachtet,  teilweise  auch  kostenlos  von  den  Gemeinden  zur  Verfügung
  gestellt.  Der  Zweck  ist,  Fichtenpflanzen  heranzuzgiehen  und  zu
möglichst  billigen  Preisen  an  die  Waldeigentümer  des  Kreises  abzugeben.
die  dadurch  angeregt  werden  sollen,  ertraglos  liegende  Höhen  und  Oedländereien
  aufzuforsten.  Die  Pflanzen  werden  in  Büscheln  zu  2  Stück
zum  Preise  von  2  Mark  für  1000  Stück  und  —  seit  dem  Jahre  1900  —
auch  verschult  zum  Preise  von  5  Mk.  für  1000  Stück  verkauft.  In  den
Jahren  1897—1907  wurden  an  nicht  der  Mlten  Pflanzen  4663  500
Büschel  und  an  verschulten  Pllazen  100  Stũck  abgegeben.  Der
Kreiszuschuß  betrug  bis  dedin?  7820  Mk.  —  Ss  bestehen  ferner
im  Krrise  Brilon.  (Nach  dem  Buche:  „Aus  der  —  Tätigkeit  der
Hreußischen  Kreisverwaltungen.“)

Als  Beispiel  dafür,  wie  auch  von  privater  Seite  die  Beschaffung
guten  Pflanzenmaterials  gefördert  werden  kann,  sei  angeführt,  daß  der
Veigtlänbische  Kreisverein  1899  nahezu  1100  Mk.  Beihilse  für  Privat-=aufforstungen
  gewährt  hat,  die  von  70  voigtländischen  Kleingrundbesitzern,
darunter  12  landwirtschaftliche  Vereine  und  23  Gemeinden,  zum  Ankauf
von  Fichten-,  Kiefern-  und  Lärchenpflanzungen  verwendet  wurden.

b)  Ausbildung  von  geschulten  Kulturarbeitern
  durch  den  Staat,  die  Gemeinden,  landwirtschaft.
liche  Vereine,  Genossenschaften,  eventuell  Anstellung  besonderer
Forstkulturtechniker.

Der  Kreis  W  leistet  z.  V.  jährlich  zu  r  Anlage  von  Kämpen
sowie  zur  Heranbildung  von  Waldkulturarbeitern
6000  Mk.

c)  Belohnung  undöffentliche  Anerkennungen
für  gut  ausgeführte  Kulturen,  Prämien  für  die  Wiederaufforstung
wenig  fruchtbarer  Privatgründe.