Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1918. (84)

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„Gruppe 31. 
1200 — 1275— 1350 — 1425— 1500 M. 
Aufrückung nach je 3 Jahren. 
Wegewärter bei den Staatsforsten (Kap. 1). 
Bahnwärter, Rottenführer, Wächter bei den Staatseisenbahnen (Kap. 16). 
Wirtschafterinnen, Geschirrführer bei den Landesanstalten (Kap. 70). 
Ständige Vorarbeiter beim Großen Garten usw. (Kap. 75). 
Straßenwärter, Kanal= und Schleusenwärter, Brückenaufseher bei der Straßen- 
und Wasserbauverwaltung (Kap. 79). 
Die Straßenwärter und der Brückenaufseher Grasnutzung, der Kanal= und 
Schleusenwärter Nutzung von Feld- und Wiesenland." 
Gruppe 4a. 
Ziffer 1 erhält folgende Fassung: 
„Kanzlisten, Kanzlistinnen, Maschinenschreiberinnen, Eisen bahngehilfinnen, 
Fernsprechbeamtinnen." · 
Bei Ziffer 5 wird in der Bemerkung das Wort „Holzdeputat“ in „Holzgebührnis“ 
geändert. 
Gruppe 4b. 
Das Wort „Kopisten“ wird in „Kanzlisten“ geändert. 
Gruppe 5a. 
Bei Ziffer 6a werden die Worte „Unterer Hausdienstbeamter“ geändert in: „Untere 
Hausdienstbeamte“. 
Gruppe 5b. 
Ziffer 2a erhält folgende Fassung: 
„Küchenaufseherin und Wäschaufseherin bei der Frauenklinik und Heb- 
ammenlehranstalt zu Dresden, Oberschwester, Küchenaufseherin, Wäsch- 
aufseherin bei der Frauenklinik zu Chemnitz (Kap. 50)“. 
In der Bemerkung hierzu wird an Stelle „Küchenaufseherin“ gesetzt: „Küchen- 
aufseherinnen“. 
Gruppe 11. 
Es wird geändert: 
bei Ziffer 8: „Versuchsstation und dem Physiologischen Institute“ in: „Versuchs- 
sitelle und der Physiologischen Anstalt“; 
bei Ziffer 9: „Drucker“ in: „Lehrbeistände“; 
bei Ziffer 10: „Stationsverwalter“ in: „Anstaltsverwalter“. 
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