Full text: Studien zum Deutschen Staatsrechte. Erster Band. Die vertragsmäßigen Elemente der Deutschen Reichsverfassung. (1)

100 Drittes Kapitel. 
dern nur gesetzliche, verfassungsmässige Rechte und Pflichten 
begründen. 
Mit diesem Resultate ist das Interesse an der Frage, ob 
enunciativ oder dispositiv, erschöpft. Denn im letzten Grunde 
wurde sie nur in der irrigen Voraussetzung aufgeworfen, dass 
mit dem Beweise der dispositiven Beschaffenheit des Ver- 
fassungseinganges auch die Vertragsnatur erwiesen sei. 
Führen wir trotzdem die Frage zu Ende. 
Man hat sich gegen die dispositive Beschaffenheit des 
Einganges mit Recht berufen auf den Eingang der deutschen 
Bundesakte vom 8. Juni 1815, welcher zweifellos enunciativ 
ist, bei Abfassung der norddeutschen Bundesakte zunächst 
vor den Augen liegen musste und welcher, wenn auch in der 
Wortfassung anders gewandt, doch seinem Inhalte nach dem 
Verfassungseingang vollkommen parallel läuft?”. Allein schon 
der Wortlaut des norddeutschen Textes spricht für sich selbst. 
Wenn er nur dahin lautet: Die Staatsregierungen für den 
Umfang ihres Gebietes „schliessen einen ewigen Bund“ zu 
bestimmtem Zwecke, so ist damit an sich nur die Thatsache 
des gegenwärtigen Zusammentretens der Staatsregierungen zu 
einem bestimmten Bunde ausgedrückt. Es ist der Schluss 
nicht nothwendig, dass damit der juristische Entstehungsgrund 
dieser Thatsache, eine bestimmte juristische Qualifikation des 
entstandenen thatsächlichen Verhältnisses und die bereits 
erfolgende Feststellung gewisser Rechte und Pflichten hat be- 
zeichnet werden sollen. Vielmehr scheidet sich der erste Satz 
der Einleitung in seinem Wortlaute scharf und charakte- 
ristisch ab von dem unmittelbar folgenden zweiten Satze. 
Denn dieser erst verlässt das berichtende Präsens und befiehlt: 
Dieser Bund wird den Namen des norddeutschen Bundes — 
? Die suveränen Fürsten und freien Städte — von den Vortheilen über- 
zeugt, welche aus ihrer festen und dauerhaften Verbindung für die Sicherheit 
und Unabhängigkeit Deutschlands und die Ruhe und das Gleichgewicht Euro- 
pas hervorgehen würden, sind übereingekommen, sich zu einem beständigen 
Bunde zu vereinigen — —.
	        
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