Full text: Studien zum Deutschen Staatsrechte. Erster Band. Die vertragsmäßigen Elemente der Deutschen Reichsverfassung. (1)

Allgemeine Erörterungen. 3 
Verwicklungen, welche die Vereinigten Staaten in den ersten 
Jahren ihres Bestehens mit England und Frankreich zu bestehen 
hatten, die Versuchung, die an sie herantrat, sich in die konti- 
nentalen Wirren zu Gunsten dieser oder jener Macht einzu- 
mischen, schärften den Gegensatz zwischen den Föderalisten, 
den Anhängern Englands und den Republikanern, den Begün- 
stigern Frankreichs. Wiederholte Aufstände im westlichen 
Pennsylvanien, obgleich zunächst durch die Steuergesetze des 
Kongresses hervorgerufen, bewiesen, dass das Vorbild der Jako- 
biner in Grundsätzen und Klubwesen Nachahmung gefunden 
hatte. 
Bei dem Präsidentschaftsantritt John Adams — 4. März 
1797 — war die Spannung, gesteigert durch den Uebermuth 
des französischen Direktoriums, soweit gediehen, dass ein Bruch 
mit Frankreich unvermeidlich schien. Die Föderalisten suchten 
ihn mit demselben Eifer, mit dem ihn die Republikaner verab- 
scheuten. Nur der feste Wille des Präsidenten setZfte gegen 
sein einstimmiges Kabinet die Erhaltung des Friedens durch. 
In dieser politischen Lage erliess der Kongress zwei Aus- 
nahmegesetze, an die sich für die Entwicklung des nordameri- 
kanischen Verfassungslebens wichtige Vorgänge knüpfen soll- 
ten. Die Alien- Act — 25. Juni 1798 — ermächtigte den 
Präsidenten jeden Fremden aus dem Unionsgebiet auszuweisen, 
welchen er dem öffentlichen Frieden gefährlich hielt oder 
welchen ein begründeter Verdacht traf, sich in verrätherische 
oder geheime Machinationen gegen die Regierung der Vereinig- 
ten Staaten eingelassen zu haben. Die Sedition - Act — 14. 
Juli 1798 — bestrafte — abgesehen von ihren Bestimmungen 
über komplottartige Verbindungen und Begünstigung feind- 
licher Staaten — mit Geldbusse und bis zu zweijährigem Kerker 
den Verfasser, Drucker oder Verbreiter einer unwahren und 
Aergerniss gebenden Schrift, welche die Regierung, die Häuser 
des Kongresses oder den Präsidenten der Vereinigten Staaten 
angriff. Der Jury wurde die Entscheidung sowohl der Rechts- 
als der Thatfrage eingeräumt. Beide Akten sollten ihre Recht- 
fertigung finden in der Kriegsgefahr und darum die erste in 
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