Allgemeine Erörterungen. 5
Anmassung nicht verliehner Gewalten, verfassungswidrig
sind ;“
„dass die anderen verbifndeten Staaten aufzufordern sind,
sich der Erklärung der Verfassungswidrigkeit anzuschliessen
und in Verein mit Virginien die nothwendigen und geeig-
neten Massregeln zu ergreifen, um die Hoheiten, Rechte und
Freiheiten aufrecht zu erhalten, welche den einzelnen Staaten
oder dem Volke vorbehalten worden sind.“
Um die nämliche Zeit legte Jefferson der Legislatur von
Kentucky den Entwurf?zu einer Resolution vor, welcher
mit unwesentlichen Modifikationen Annahme fand? Auch
die Kentucky - Resolution geht von der Natur der Verfassung
als eines Vertrages unter den Staaten aus. Aber sie ist in
Ausdruck und Schlussfolgerung weit entschiedener als die
Virginia Resolution. Sie spricht es direkt aus, dass die bei-
den Ausnahmegesetze nicht Gesetze, sondern ungültig und
ohne Kraft seien — Ausdrücke, welche die Virginia-Legislatur
verworfen hatte. Sie will die Verantwortlichkeit der Mitglieder
der Unionsregierung in Anspruch genommen sehn nur wennes
sich um Missbrauch übertragener Gewalten [handelt. Wenn
aber Gewalten angemasst ‚werden, welche überhaupt nicht
delegirt sind, dann ist die Nullifikation des Aktes das
rechtmässige Schutzmittel jedes einzelnen Staates. Und so
wendet sich die Kentucky Legislatur nicht an den Kongress,
welcher keine Vertragspartei und nur das Geschöpf des Ver-
trages ist, sondern an die einzelnen Staaten, welche allein
Vertragsparteien und welche allein berechtigt sind in letzter
Instanz über die unter diesem Vertrage auszuübenden Gewalten
das Urtheil zu sprechen.
Die Aufforderung fand bei den verbündeten Staaten keinen
Anklang. Kein einziger trat den Resolutionen bei. Massachu-
setts, Delaware, Rhode-Island, Neu-York, Connecticut, Neu-
Hampshire, Vermont erliessen sogar missbilligende Geggn-
resolutionen. Massachusetts erklärte insbesondere, dass die
3 Jefferson, Works, vol. 9, pag. 464.