Allgemeine Erörterungen. 7
an den Kongress auf Zurücknahme der Ausnahmegesetze oder
die Herbeiführung einer Verfassungsänderung auf dem Wege,
wie ihn die Verfassung vorschreibe. In diesem Sinne gelangt
der Bericht zu dem Schlusse, die frühere Resolution als gerecht-
fertigt zu erachten und den Protest gegen die beiden Akten als
beunrubigende und handgreifliche Einbrüche in die Verfassung
zu erneuern® So fand er die Zustimmung der Yirginia-
Legislatur.
Schneller und energischer war auch hier wiederum die
Kentucky-Legislatur. Sie proklamirte 1799 zum zweiten Male
gegenüber verfassungswidrigen Unionsgesetzen das Nullifika-
tionsrecht jedes Einzelstaates.
Die Ausnahmegesetze und die Opposition, auf welche sie
stiessen, haben wesentlich dazu beigetragen die federalistische
Partei zu zersetzen und um ihre Herrschaft zu bringen. Thomas
Jefferson und James Madison inaugurirten jene lange Reihe
der Präsidenten, welche aus der republikanischen Partei, wie
sich damals die spätere demokratische, die Staatenrechtspartei
nannte, hervorgingen. Aber eine andere praktische Wirkung
haben die Virginia- und Kentucky-Resolutionen nicht gehabt.
Nirgends ist daran gedacht worden den Massregeln der Unions-
regierung Widerstand zu leisten. Die Unionsgerichte haben
die Verfassungsmässigkeit der Ausnahmegesetze anerkannt
und danach ungestört Recht gesprochen. Auch theoretisch
waren die Resolutionen nicht zu Ende gedacht. Selbst die
Kentucky-Resolution liessesim Unklaren, welche Rechtsmittel
5 Obgleich Madison daran festhielt, die Verfassung unter einem bestimm-
ten Gesichtspunkt als einen Vertrag der Einzelstaaten zu betrachten, so
erklärte er sich doch später als einen entschiedenen Gegner der Nullifikations-
theorie, insbesondere in einem Briefe an E. Everett, August 1830. Als kon-
stitutionelle Mittel gegen verfassungswidrige Gesetze lässt er nur die Verant-
wortlichkeit der Kongressmitglieder und des Präsidenten gegen ihre Wälıler,
das Anklagerecht gegen die Unionsbeamten, den Rechtsspruch der Unions-
gerichte und das Amendementsrecht gelten. Das Recht der Revolution erkennt
er nur als ein extra- und ultra-konstitutionelles Recht an. 8. Story, Com-
mentaries, 2. ed., I pag. 277 ff.