Full text: Studien zum Deutschen Staatsrechte. Erster Band. Die vertragsmäßigen Elemente der Deutschen Reichsverfassung. (1)

Allgemeine Erörterungen. 7 
an den Kongress auf Zurücknahme der Ausnahmegesetze oder 
die Herbeiführung einer Verfassungsänderung auf dem Wege, 
wie ihn die Verfassung vorschreibe. In diesem Sinne gelangt 
der Bericht zu dem Schlusse, die frühere Resolution als gerecht- 
fertigt zu erachten und den Protest gegen die beiden Akten als 
beunrubigende und handgreifliche Einbrüche in die Verfassung 
zu erneuern® So fand er die Zustimmung der Yirginia- 
Legislatur. 
Schneller und energischer war auch hier wiederum die 
Kentucky-Legislatur. Sie proklamirte 1799 zum zweiten Male 
gegenüber verfassungswidrigen Unionsgesetzen das Nullifika- 
tionsrecht jedes Einzelstaates. 
Die Ausnahmegesetze und die Opposition, auf welche sie 
stiessen, haben wesentlich dazu beigetragen die federalistische 
Partei zu zersetzen und um ihre Herrschaft zu bringen. Thomas 
Jefferson und James Madison inaugurirten jene lange Reihe 
der Präsidenten, welche aus der republikanischen Partei, wie 
sich damals die spätere demokratische, die Staatenrechtspartei 
nannte, hervorgingen. Aber eine andere praktische Wirkung 
haben die Virginia- und Kentucky-Resolutionen nicht gehabt. 
Nirgends ist daran gedacht worden den Massregeln der Unions- 
regierung Widerstand zu leisten. Die Unionsgerichte haben 
die Verfassungsmässigkeit der Ausnahmegesetze anerkannt 
und danach ungestört Recht gesprochen. Auch theoretisch 
waren die Resolutionen nicht zu Ende gedacht. Selbst die 
Kentucky-Resolution liessesim Unklaren, welche Rechtsmittel 
5 Obgleich Madison daran festhielt, die Verfassung unter einem bestimm- 
ten Gesichtspunkt als einen Vertrag der Einzelstaaten zu betrachten, so 
erklärte er sich doch später als einen entschiedenen Gegner der Nullifikations- 
theorie, insbesondere in einem Briefe an E. Everett, August 1830. Als kon- 
stitutionelle Mittel gegen verfassungswidrige Gesetze lässt er nur die Verant- 
wortlichkeit der Kongressmitglieder und des Präsidenten gegen ihre Wälıler, 
das Anklagerecht gegen die Unionsbeamten, den Rechtsspruch der Unions- 
gerichte und das Amendementsrecht gelten. Das Recht der Revolution erkennt 
er nur als ein extra- und ultra-konstitutionelles Recht an. 8. Story, Com- 
mentaries, 2. ed., I pag. 277 ff.
	        
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