Full text: Studien zum Deutschen Staatsrechte. Erster Band. Die vertragsmäßigen Elemente der Deutschen Reichsverfassung. (1)

8 Erstes Kapitel. 
zur Durchführung der Nullifikation in Anwendung kommen 
sollten und welche Rechtsstellung der nullifizirende Staat 
innerhalb der Union oder im Verhältniss zu den anders- 
meinenden Staaten einzunehnien habe. Eine grössere Bedeu- 
tung schien den Resolutionen um so weniger vorausgesagt 
werden zu können, als sie bei einer Veranlassung keinen 
Anklang fanden, die ganz gleichmässig die Rechte und Inter- 
essen aller Staaten berührte. 
Trotzdem haben sie eine erste Nachwirkung gerade im 
Norden entfaltet. Das gegen die Resolutionen protestirende 
Massachusetts wares, welches bei der Erwerbung Louisianas 
1803 durch seine Legislatur resolvirte, dass diese Erwerbung 
ausserhalb der verfassungsmässigen Befugnisse der Unions- 
regierung liege und dass dadurch ein neuer Bund gegründet 
werde, dem die Staaten, vereinigt nur durch ihren frühern 
Vertrag, nicht verpflichtet seien beizutreten. Es hat diesen 
Beschluss in den Jahren 1844 und 1845 fast wörtlich gegen- 
über der Annexion von Texas wiederholt®. Dasselbe Mas- 
sachusetts war es, welches die Opposition gegen den zweiten 
englischen Krieg in den Neu - Englandstaaten sammelte und 
den berlichtigten Konvent zu Hartford — 15. Dezember 1814 
bis 5. Januar 1815 — veranstaltete, um mitten in einer schwer 
bedrängten Kriegs- und Finanzlage der Union den Widerstand 
gegen Konskription und Matrosenpressung zu organisiren und 
eine die Staatenrechte verstärkende Umarbeitung der Ver- 
fassung herbeizuführen. In dem Manifest, welches eine Depu- 
tation nach Washington überbrachte, eignete sich der Konvent 
einfach die Grundsätze der Resolutionen von 1798 an. „Wenn 
Umstände eintreten, welche ausserhalb des Bereiches der 
Unionsgerichte liegen oder welche so drängend sind, dass sie 
die Verzögerung eines gerichtlichen Verfahrens nicht dulden, 
so müssen die Staaten, die keinen tibergeordneten Richter 
haben, das Richteramt selbst zur Hand nehmen und ihre 
6Stephens |. c. I pag. 51l. Bledsove, Is Davis a traitor or was 
secession a constitutional right? Baltimore, 1866, pag. 201.
	        
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