8 Erstes Kapitel.
zur Durchführung der Nullifikation in Anwendung kommen
sollten und welche Rechtsstellung der nullifizirende Staat
innerhalb der Union oder im Verhältniss zu den anders-
meinenden Staaten einzunehnien habe. Eine grössere Bedeu-
tung schien den Resolutionen um so weniger vorausgesagt
werden zu können, als sie bei einer Veranlassung keinen
Anklang fanden, die ganz gleichmässig die Rechte und Inter-
essen aller Staaten berührte.
Trotzdem haben sie eine erste Nachwirkung gerade im
Norden entfaltet. Das gegen die Resolutionen protestirende
Massachusetts wares, welches bei der Erwerbung Louisianas
1803 durch seine Legislatur resolvirte, dass diese Erwerbung
ausserhalb der verfassungsmässigen Befugnisse der Unions-
regierung liege und dass dadurch ein neuer Bund gegründet
werde, dem die Staaten, vereinigt nur durch ihren frühern
Vertrag, nicht verpflichtet seien beizutreten. Es hat diesen
Beschluss in den Jahren 1844 und 1845 fast wörtlich gegen-
über der Annexion von Texas wiederholt®. Dasselbe Mas-
sachusetts war es, welches die Opposition gegen den zweiten
englischen Krieg in den Neu - Englandstaaten sammelte und
den berlichtigten Konvent zu Hartford — 15. Dezember 1814
bis 5. Januar 1815 — veranstaltete, um mitten in einer schwer
bedrängten Kriegs- und Finanzlage der Union den Widerstand
gegen Konskription und Matrosenpressung zu organisiren und
eine die Staatenrechte verstärkende Umarbeitung der Ver-
fassung herbeizuführen. In dem Manifest, welches eine Depu-
tation nach Washington überbrachte, eignete sich der Konvent
einfach die Grundsätze der Resolutionen von 1798 an. „Wenn
Umstände eintreten, welche ausserhalb des Bereiches der
Unionsgerichte liegen oder welche so drängend sind, dass sie
die Verzögerung eines gerichtlichen Verfahrens nicht dulden,
so müssen die Staaten, die keinen tibergeordneten Richter
haben, das Richteramt selbst zur Hand nehmen und ihre
6Stephens |. c. I pag. 51l. Bledsove, Is Davis a traitor or was
secession a constitutional right? Baltimore, 1866, pag. 201.