168 ı Drittes Kapitel.
werden, dem vollen Umfange der „Verfassungsveränderungen ®
einen engern Sinn verschafft zu haben. Denn indem dieser
Beschluss den einschlagenden Passus aus dem Artikel 7 des Ent-
wurfes zu einem selbständigen, zu dem 78. Artikel der Verfas-
sungsurkunde des norddeutschen Bundes erhob, sollte derselbe
nach der Absicht des Antragstellers33 und konnte ernurdasDop-
pelte ausser jeden Zweifel stellen, dass Aenderungen der Ver-
fassung im Wege der Gesetzgebung erfolgen und dass dieselben
unter die Kompetenzen des Bundes und damit unter die Ini-
tiative des Reichstages fallen.
Nach dem Allen ergiebt sich: die historische Entstehung
der Verfassung des norddeutschen Bundes und speciell des
Artikel 78 vermag es nicht, das Resultat der grammatischen
Auslegung umzustossen. Sie verstärkt dasselbe.
Die so gefundene Auslegung hat allerdings nach
Entstehung des norddeutschen Bundes nicht nur .in
der Literatur, sondern auch in der Mitte der legis-
lativen Körperschaften der Einzelstaaten 5° und des Bun-
Beide sprechen übrigens gleichmässig sowohl von einer Feststellung und Be-
grenzung der Bundeseinrichtungen als von einer zukünftigen Entwicklung
derselben. Wenn die Schlussrede insbesondere spricht von der ,, Verbürgung
ihrer‘‘ — der Einzelstaaten — ‚‚Zukunft durch die Gesammtheit des
Bundes‘‘, so ist darin ein zutreffender Ausdruck für eine vertragsmässige
gegenseitige Garantie der Einzelstaaten als solcher gewiss nicht zu finden,
vielmehr liegt die Hindeutung auf den verfassungsmässigen Schutz des Bundes
allein nahe.
55 Lasker, |]. c. pag. 352.
56 Widerspruch erhoben : Die Referenten über Annahme der Bundesver-
fassung durch den preussischen Landtag, Session April-Juni 1867, im
Abgeordnetenhaus Twesten (Sten. Ber. pag. 27), im Herrenhaus Heffter
(Sten. Ber. pag. 23). Der Antrag Graf zur Lippe im preuss. Herren-
haus, Session 1869/70, der Komissionsbericht darüber (Anlagen zu den
sten. Ber. No. 20), welche beide durch einfache Tagesordnung beseitigt
wurden (Sten. Ber. über die 5. Sitzung, insbes. pag. 67). Windthorstim
preuss. Abgeordnetenhaus bei Berathung des Miquel’schen Antrages (s. u.),
Session 1869/70, Sten. Ber. der 26. Sitzung. Der Bericht der zweiten De-
putation der zweiten sächsischen Kammer d.d. 21. Jan. 1870,
welcher, ohne Widerspruch der Kammer oder Regierung zu erfahren, be-
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