Full text: Studien zum Deutschen Staatsrechte. Erster Band. Die vertragsmäßigen Elemente der Deutschen Reichsverfassung. (1)

168 ı Drittes Kapitel. 
werden, dem vollen Umfange der „Verfassungsveränderungen ® 
einen engern Sinn verschafft zu haben. Denn indem dieser 
Beschluss den einschlagenden Passus aus dem Artikel 7 des Ent- 
wurfes zu einem selbständigen, zu dem 78. Artikel der Verfas- 
sungsurkunde des norddeutschen Bundes erhob, sollte derselbe 
nach der Absicht des Antragstellers33 und konnte ernurdasDop- 
pelte ausser jeden Zweifel stellen, dass Aenderungen der Ver- 
fassung im Wege der Gesetzgebung erfolgen und dass dieselben 
unter die Kompetenzen des Bundes und damit unter die Ini- 
tiative des Reichstages fallen. 
Nach dem Allen ergiebt sich: die historische Entstehung 
der Verfassung des norddeutschen Bundes und speciell des 
Artikel 78 vermag es nicht, das Resultat der grammatischen 
Auslegung umzustossen. Sie verstärkt dasselbe. 
Die so gefundene Auslegung hat allerdings nach 
Entstehung des norddeutschen Bundes nicht nur .in 
der Literatur, sondern auch in der Mitte der legis- 
lativen Körperschaften der Einzelstaaten 5° und des Bun- 
Beide sprechen übrigens gleichmässig sowohl von einer Feststellung und Be- 
grenzung der Bundeseinrichtungen als von einer zukünftigen Entwicklung 
derselben. Wenn die Schlussrede insbesondere spricht von der ,, Verbürgung 
ihrer‘‘ — der Einzelstaaten — ‚‚Zukunft durch die Gesammtheit des 
Bundes‘‘, so ist darin ein zutreffender Ausdruck für eine vertragsmässige 
gegenseitige Garantie der Einzelstaaten als solcher gewiss nicht zu finden, 
vielmehr liegt die Hindeutung auf den verfassungsmässigen Schutz des Bundes 
allein nahe. 
55 Lasker, |]. c. pag. 352. 
56 Widerspruch erhoben : Die Referenten über Annahme der Bundesver- 
fassung durch den preussischen Landtag, Session April-Juni 1867, im 
Abgeordnetenhaus Twesten (Sten. Ber. pag. 27), im Herrenhaus Heffter 
(Sten. Ber. pag. 23). Der Antrag Graf zur Lippe im preuss. Herren- 
haus, Session 1869/70, der Komissionsbericht darüber (Anlagen zu den 
sten. Ber. No. 20), welche beide durch einfache Tagesordnung beseitigt 
wurden (Sten. Ber. über die 5. Sitzung, insbes. pag. 67). Windthorstim 
preuss. Abgeordnetenhaus bei Berathung des Miquel’schen Antrages (s. u.), 
Session 1869/70, Sten. Ber. der 26. Sitzung. Der Bericht der zweiten De- 
putation der zweiten sächsischen Kammer d.d. 21. Jan. 1870, 
welcher, ohne Widerspruch der Kammer oder Regierung zu erfahren, be- 
/
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.