Die einzelnen Bestimmungen der deutschen Reichsverfassung. 177
dass nach Alinea 1 des Artikel 78 der deutschen Reichsver-
fassung Veränderungen der Verfassung im Wege der Gesetz-
gebung auch dann erfolgen, wenn sie Kompetenzerweiterungen
in sich schliessen, falls sie im Bundesrath nicht 14 Stimmen
gegen sich haben und vorausgesetzt, dass sie nach Alinea 2
desselben Artikels nicht Vorschriften der Reichsverfassung be-
rühren, durch welche bestimmte Rechte einzelner Bundes-
staaten in deren Verhältniss zur Gesammtheit festgestellt sind.
Das Gesetz vom 3. März 1873, betreffend einen Zusatz zu dem
Artikel4 No.9 der Reichsverfassung, hat demgemäss auch für
das deutsche Reich Präjudiz geschaffen. .
Aber man hat es versucht, dieser an sich zugestan-
denen weiten Kompetenz nach zwei Richtungen hin formelle
Schranken zu ziehn.
Zunächst dadurch, dass man den Eingang der
Reichsverfassung als einen die Grundlage der Verfas-
sung bildenden Vertrag qualifizirte und damit jede Verfas-
sungsänderung im Wege der Gesetzgebung als rechtlich un-
statthaft behauptete, welche in die dort festgestellten ver-
tragsmässigen Grundlagen eingreift, nämlich in die Existenz
der einzelnen Staaten als Glieder des Bundes, in das Bestehen
eines Bundesverhältnisses unter diesen Staaten und insbe-
sondere in die vertragsmässigen Zwecke, für welche das Bun-
desverhältniss geschlossen ist”!. Diese formelle Begrenzung
steht und fällt mit der Behauptung der dispositiven Kraft des
Einganges — eine Behauptung, welche nachgewiesener Massen
unhaltbar ist.
Man hat sodann die rechtliche Nothwendigkeit oder doch
dierechtliche Zulässigkeiteiner Mitwirkung der-Einzel-
Errichtung eines Reichsgerichtshofes als oberster Instanz zur Erhaltung der
Einheit der Rechtssprechung eintreten, 3. bei Entwerfung der Reichsstraf-
prozessordnung auf Erhaltung der Schwurgerichte hinwirken.‘“‘
7ı Bähr in den preussischen Jahrbüchern Juliheft 1871 pag. 72ff. Meyer,
Staatsrechtliche Erörterungen pag. 56 ff. H. A. Zachariä ist den Ausfüh-
rungen des letztern beigetreten in seiner Rezension, Göttinger gel. Anzeigen.
1872. Stück 5.
A. Haenel, Studien. I. 12