Allgemeine Erörterungen. 11
gegen den neuen Tarif ein. Doch hoffte man noch von
der Wiederwahl A. Jacksons, die denn auch am 3. Dezember
1832 erfolgte, die Verurtheilung des amerikanischen Systemes
und damit die Zurücknahme des Tarifes. |
Aber noch vor der Wiederwahl führte Südkarolina die
entscheidende Krisis herbei. In einer ausserordentlichen
Sitzung der Legislatur dieses Staates wurde die Berufung einer
Konvention angeordnet, um über die Erhaltung der Gerecht-
same und der Freiheiten des Staates zu befinden. Die Konven-
tion beschloss die Ordinanz vom 24. November 1832
welche bestimmte:
„Die beiden Tarifakten vom 29, Mai 1828 und 14. Juli
1832 sind, als der Verfassung zuwider, null und nichtig und
ohne Gesetzeskraft für die Bürger und Beamten Südkarolinas;
die darin angeordneten Zölle dürfen fernerhin nicht erhoben
werden. Eine Berufung an den obersten Gerichtshof der Union,
um die Gültigkeit der Ordinanz oder ihrer Ausführungsgesetze
in Frage zu stellen, ist bei Strafe verboten. Das Volk von
Südkarolina wird die Ordinanz auf jede Gefahr hin aufrecht
erhalten. Sollte der Kongress Beschlüsse fassen, um die
Tarifakten mit Zwangsmassregeln irgend welcher Art oder in
irgend einer andern Weise, als durch die Gerichtshöfe des
Staates durchzusetzen — und alle an der Ausführung der
Ordinanz betbeiligten Beamten sollten zum ausschliesslichen
Gehorsam auf dieselbe vereidigt werden — alsdann wird
dies das Volk von Südkarolina als unvereinbar mit seinem
fernern Verweilen in der Union erachten; es wird, losgelöst
von aller Verbindlichkeit zu einer politischen Verbindung
mit den andern Staaten, eine selbständige Regierung bilden
und Alles das thun, was ein unabhängiger und souveräner
Staat zu thun ein Recht hat.“
Die Ordinanz sollte am 1. Februar 1833 in Kraft treten.
Die Legislatur wurde mit allen Ausführungsmassregeln be-
auftragt. Sie setzte Südkarolina in volle Rüstung.
Damit war den Resolutionen von 1798 die erste prak-
tische Anwendung und der praktische Nachdruck verliehn-