Full text: Studien zum Deutschen Staatsrechte. Erster Band. Die vertragsmäßigen Elemente der Deutschen Reichsverfassung. (1)

Die einzelnen Bestimmungen der deutschen Reichsverfassung. 185 
Es liegt auf der Hand, dass in diesem Streite und bei 
dieser Entscheidung die Frage nach der juristischen Bedeu- 
tung der Worte: negotia, ubi status tanquam unum corpus 
considerari nequeunt, die Frage also nach einer genauen Prä- 
zisirung der „jura singulorum“ ein untergeordnetes Interesse, 
nur das Interesse der Motivirung des Rechtes auf itio in partes 
für den einzelnen Fall besass.. Es wurde damit die prinzi- 
pielle Beantwortung der ganz andern Frage zurückgesetzt: 
ob es nach Reichsrecht jura singulorum gäbe und welche diese 
seien, durch deren Berufung der einzelne dissentirende 
Reichsstand Kollegialbeschlüsse ungültig oder doch für ihn 
unverbindlich machen könne. 
Allerdings haben sich einzelne Reichsstände auf.ihre jura 
singulorum mit dem Anspruche dieser Wirkung vielfach be- 
rufen. Allein die reichsständischen Kollegien haben sich in 
wichtigen Präzedenzfällen darüber hinweggesetzt’%6. Ebenso 
scheinen die theoretischen Untersuchungen über die einschla- 
gende Gesetzesklausel in logischer Konsequenz zu dem Schlusse 
führen zu müssen, dass Beschlüsse, welche in die definirten 
Jura singulorum ohne Zustimmung des Berechtigten eingriffen, 
ungültig seien. Allein der geforderte Schluss wurde fast 
immer umgebogen in die Antwort, dass die itio in partes in 
diesem Falle berechtigt sei7”7 oder man leugnete seine Rich- 
76 So als 1753/54 die Fürsten von Thurn und Taxis und Schwartzburg in 
den Reichsfürstenrath anfgenommen wurden, wogegen die altfürstlichen Häuser 
bebaupteten, dass dadurch ihre Stimmrechte als jura singulorum berührt 
würden und mithin Zustimmung jedes Einzelnen oder doch des Kollegs der 
weltlichen Fürstenbank erforderlich sei. S. die Verhandlungen und Proteste 
bei Franckel. c. pag. 28 ff. So 1770 gegenüber Kurbaiern in den Mauth- 
und Zollstreitigkeiten, 1772 gegenüber mehren Reichsständen in den Be- 
schlüssen über die Getreidesperren. J. J. Moser, vonteutschen Reichstägen 
II pag. 258 ff. 
. 7780 unter den neuern Schriftstellern noch Pütter, inst. jur. publ. $$ 
172 ff. Leist, Lehrb. d. d. Staatsrechts $ 69. Dagegen fordert Gönner, 
T. Staatsrecht $ 198, bei jurasingulorum Uebereinkunft der gesammten Reichs- 
gewalt mit dem Einzelnen.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.