Full text: Studien zum Deutschen Staatsrechte. Erster Band. Die vertragsmäßigen Elemente der Deutschen Reichsverfassung. (1)

206 Drittes Kapitel. 
erkennbaren Rechtes nicht war. Es fehlte an den Voraus- 
setzungen ihrer Anwendbarkeit. 
Betrachten wir von diesem Ergebnisse aus die Bestimmung 
des Alinea 2, wie sie zuerst in der badisch-hessischen Ver- 
handlung vom 15. November 1870 unter 8.) mit dem Eingange 
auftrat: „ZuArtikel 78. der Verfassung wurdeall- 
seitig als selbstverständlichangesehn, dass die- 
jenigen Vorschriften der Verfassung u. s. w. 
Hier mag denn die nicht näher begründete Voraussetzung 
obgewaltet haben, dass Aehnliches bereits für die norddeutsche 
Verfassung gegolten habe. Allein nichts weniger als selbst- 
verständlich konnte die Absicht sein, im Verhältniss zur nord- 
deutschen Verfassung einen neuen Verfassungssatz unter dem 
Schein einer Interpretation einzuführen, um demselben eine 
Anwendung auch auf solche Vorschriften zu verleihn, welchein 
ganz gleicher Weise bereits für Norddeutschland galten und 
jetzt nur eine Ausdehnung auf die süddeutschen Staaten er- 
fahren sollten. Ja selbst wenn diese Absicht stattfand, so 
würde die Formulirung des neuen Verfassungssatzes, über die 
allein man sich einigte, den beabsichtigten Erfolg nicht erreicht 
haben. Denn so wenig durch diese Formulirung bei gleich- 
lautender Beibehaltung des Artikel 34 das besondere Rechts- 
verhältniss der Hansestädte ein anderes wurde, so wenig 
konnte durch dieselbe der Artikel 6 der deutschen Bundes- 
verfassung mit seinen Vorschriften über die Stimmrechte, wie 
in Rücksicht auf die norddeutsche Verfassung nachgewiesen 
ist, getroffen werden. 
Dem juristischen Erfolge nach und iin allem Wesentlichen 
konnte die neu formulirte Klausel nur auf solche Vorschriften 
bezogen werden, welche im Verhältniss zur norddeutschen 
Verfassung und für die süddeutschen Staaten als besondere 
in den Verfassungsverträgen hervortraten. 
Das war im badisch-hessischen Vertrag die Exemtion von 
der Bier- und Branntweinbesteuerung. Ihr traten im würtem- 
bergischen Vertrage die Exemtionen im Post-, Telegraphen-
	        
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