Full text: Studien zum Deutschen Staatsrechte. Erster Band. Die vertragsmäßigen Elemente der Deutschen Reichsverfassung. (1)

14 Erstes Kapitel. 
anmasst, ihre Akte unbegründet, nichtig und ohne Wirkung 
sind; dass die besagte Regierung nicht der letzte Richter 
über die ihr delegirten Gewalten ist, da hiermit ihr eigenes 
Gutbefinden und nicht die Verfassung zum Maasse ihrer Ge- 
walten gemacht wäre; vielmehr dass, wie in allen andern 
Fällen eines Vertrages unter souveränen Parteien ohne ge- 
meinsamen Richter, jede Partei ein gleiches Recht hat, sowohl 
über den Vertragsbruch als über die Weise und das Maass 
seiner Abhülfe für sich selbst zu urtheilen.“ 
„Beschlossen, dass die Behauptungen, dass das Volk 
dieser Vereinigten Staaten als Gesammtheit der Individuen, 
jetzt oder zu irgend einer Zeit auf dem Grunde eines Staats- 
vertrages!? vereinigt ist oder gewesen ist und als solche® 
jetzt Eine Nation oder Ein Volk bildet, oder dass es auf 
irgend einer Stufe seiner politischen Entwicklung so geeint 
gewesen ist; dass die Völker der einzelnen Staaten, welche 
die Union bilden, als Glieder derselben ihre Souveränetät 
nicht zurückbehalten haben; dass das Recht auf die Ge- 
horsamspflicht ihrer Bürger auf die Centralregierung über- 
tragen worden ist; dass das Volk der einzelnen Staaten ver- 
zichtet hat auf das Recht, Verrath, soweit die Regierung seines 
Staatsreicht, zu bestrafen; dass es nicht dasRecht hatin letzter 
Instanz über die zurückbehaltenen und folgerichtig auch über 
die delegirten Gewalten zu urtheilen — dass alle diese Be- 
hauptungen nicht nur nichtin Wahrheit begründet sind, sondern 
in Widerstreit stehn mit den sichersten und offenbarsten histo- 
rischen Thatsachen; dass eine Ausübung der Centralgewalt 
oder einer ihrer Abtheilungen, welche ihre Gültigkeit auf so 
irrthümliche Voraussetzungen stützt, nothwendig verfassungs- 
widrig sein, — unmittelbar und unvermeidlich dahin führen 
muss, die Souveränetät der Staaten zu untergraben, den 
federalen Charakter der Union zu vernichten und auf ihren 
Trümmern einen Einheitsstaat zu errichten, welcher, ohne ver- 
12 social compact.
	        
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