14 Erstes Kapitel.
anmasst, ihre Akte unbegründet, nichtig und ohne Wirkung
sind; dass die besagte Regierung nicht der letzte Richter
über die ihr delegirten Gewalten ist, da hiermit ihr eigenes
Gutbefinden und nicht die Verfassung zum Maasse ihrer Ge-
walten gemacht wäre; vielmehr dass, wie in allen andern
Fällen eines Vertrages unter souveränen Parteien ohne ge-
meinsamen Richter, jede Partei ein gleiches Recht hat, sowohl
über den Vertragsbruch als über die Weise und das Maass
seiner Abhülfe für sich selbst zu urtheilen.“
„Beschlossen, dass die Behauptungen, dass das Volk
dieser Vereinigten Staaten als Gesammtheit der Individuen,
jetzt oder zu irgend einer Zeit auf dem Grunde eines Staats-
vertrages!? vereinigt ist oder gewesen ist und als solche®
jetzt Eine Nation oder Ein Volk bildet, oder dass es auf
irgend einer Stufe seiner politischen Entwicklung so geeint
gewesen ist; dass die Völker der einzelnen Staaten, welche
die Union bilden, als Glieder derselben ihre Souveränetät
nicht zurückbehalten haben; dass das Recht auf die Ge-
horsamspflicht ihrer Bürger auf die Centralregierung über-
tragen worden ist; dass das Volk der einzelnen Staaten ver-
zichtet hat auf das Recht, Verrath, soweit die Regierung seines
Staatsreicht, zu bestrafen; dass es nicht dasRecht hatin letzter
Instanz über die zurückbehaltenen und folgerichtig auch über
die delegirten Gewalten zu urtheilen — dass alle diese Be-
hauptungen nicht nur nichtin Wahrheit begründet sind, sondern
in Widerstreit stehn mit den sichersten und offenbarsten histo-
rischen Thatsachen; dass eine Ausübung der Centralgewalt
oder einer ihrer Abtheilungen, welche ihre Gültigkeit auf so
irrthümliche Voraussetzungen stützt, nothwendig verfassungs-
widrig sein, — unmittelbar und unvermeidlich dahin führen
muss, die Souveränetät der Staaten zu untergraben, den
federalen Charakter der Union zu vernichten und auf ihren
Trümmern einen Einheitsstaat zu errichten, welcher, ohne ver-
12 social compact.