Full text: Studien zum Deutschen Staatsrechte. Erster Band. Die vertragsmäßigen Elemente der Deutschen Reichsverfassung. (1)

16 Erstes Kapitel. 
Forcebill selbst ist mit überwältigender Majorität sowohl im 
Senat als im Repräsentantenhaus angenommen. 
Allein diese Annahme war ein Schein. Schon Ende 
Dezember waren vermittelnde Vorschläge über die Tarifsätze 
eingebracht und Südkarolina hatte sich dazu verstanden, den 
Anfangstermin der Gesetzeskraft der Ordinanz bis zum Schlusse 
des Kongresses — 4. März — hinauszuschieben. Der „grosse 
Vermittler* Henry Clay brachte alsdann am 12. Februar 
den Kompromissvorschlag ein, wonach die Tarifsätze den 
Forderungen derSitdstaaten gemäss auf 20 Prozent des Werthes 
normirt wurden, diese Normalsätze aber zur Schonung der 
Nordstaaten erst naah 10 Jahren und in allmäligen Ab- 
stufungen erreicht werden sollten. Der Vorschlag erlangte 
unter Zustimmung auch der Senatoren und Repräsentanten 
Südkarolinas am 2. März 1833 Gesetzeskraft. Ein weiteres 
Vorgehen der Union gegen den widersetzlichen Staat war da- 
mit ausser Frage gestellt. 
Südkarolina beriefabermals seine Konvention ausdrücklich 
zu dem Zwecke, um darüber zu befinden, ob die Ordinanz 
zurückzunehmen sei oder ob sieesnichtsei. Die Zurücknahme 
erfolgte, aber gleichzeitigauch der Beschluss, dass die Forcebill 
null und nichtig und jeder Versuch ihrer Durchführung 
strafbar seit, 
Auch dem jetzigen Vorgehn Stüdkarolinas hat selbst 
die Staatenrechtspartei mit Recht vorgeworfen, dass es voll- 
kommen im Unklaren geblieben sei, wie die Nichtigung eines 
Unionsgesetzes vereinbar sei mit dem beanspruchten fernern 
Verweilen in der Union. Denn der Austritt aus derselben 
war nur für den Fall der Zwangsmassregeln seiten der Union 
angedroht worden. Der Governor von Südkarolina und auch 
Calhoun haben die Voraussetzung ausgesprochen, dass die 
Nullifikation das Mittel sei, um eine Konvention aller Staaten 
berufen zu sehn, welche über die richtige Auslegung der 
Verfassung zu befinden und eintretenden Falles ein Ver- 
3 Neumann, Geschichte der Vereinigten Staaten, II pag. 516.
	        
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