Full text: Studien zum Deutschen Staatsrechte. Erster Band. Die vertragsmäßigen Elemente der Deutschen Reichsverfassung. (1)

Fünftes und Schlusskapitel. 269 
Aber, wenn wir unter dem Schlagworte „Rechtsstaat“ 
auch jene Richtung unserer Rechts- und Staatsordnung be- 
fassen, welche nicht nur den wohlerworbenen Rechten des 
Privatrechtes und dem Straffalle, sondern auch den durch Ver- 
fassung und Gesetz verliehenen öffentlichen Rechten des Bür- 
gers gegenüber der Ausübung der Staatsgewalten die wesent- 
lichen Garantien des Rechtsspruches gewährt, so wird es die 
Aufgabe des deutschen Reiches auch im Verhältniss zu seinen 
Gliederstaaten sein, den deutschen Staat zum deutschen 
Rechtsstaat fortzubilden. 
  
sung, Kapitel 5 und 6. Wie Seydel in den oft erwähnten Abhandlungen 
die Lehren Calhoun’s, so versucht Westerkamp, die politischen Weisheits- 
lehren des Federalisten für das deutsche Reich nutzbar zu machen.
	        
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