Full text: Studien zum Deutschen Staatsrechte. Erster Band. Die vertragsmäßigen Elemente der Deutschen Reichsverfassung. (1)

Allgemeine Erörterungen. 31 
Unter diesen Gesichtspunkt fallen: 
der Eingangderdeutschen Reichsverfassung 
in seiner äussern Stellung zur Verfassungsurkunde, 
die Bezugnahmen der Verfassung auf Ver- 
träge, 
die Verhandlungen und Schlussprotokolle zu 
den Verfassungsverträgen des norddeutschen Bundes. mit den 
süddeutschen Staaten. 
1I. Viel tiefer greifend ist der andere Bestandtheil der 
Untersuchung, welcher die Frage aufwirft, ob und unter wel- 
chen Gesichtspunkten die Reichsverfassung selbst in ihrer To- 
talität oder doch in wesentlichen Bestandtheilen — und hier 
würde der Eingang der Reichsverfassung seinem materiellen 
Gehalte nach wiederum in Betracht kommen — als Vertrag 
aufgefasst und die dadurch begründeten Rechtsverhältnisse in 
vertragsmässige Beziehungen der Einzelstaaten zu einander 
und zum Reiche aufgelöst werden können. 
$3. 
Vorfragen über die Natur des Vertrages und 
das Wesen desBundesstaates, 
Die Beantwortung der Frage, welche den zweiten und 
wichtigsten Bestandtheil einer Untersuchung über die vertrags- 
mässigen Elemente der deutschen Reichsverfassung bildet, 
setzt nothwendig die Verständigung tiber gewisse Vorfragen, 
über die Natur des Vertrages und über das Wesen des Bundes- 
staates voraus. 
I. Vertrag. 
Der Vertrag ist eine allgemeine, durch die Willensüber- 
einstimmung Mehrer bedingte Form der Entstehung, der Ab- 
änderung und der Aufhebung von Rechtsverhältnissen. Seine
	        
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