64 Erstes Kapitel.
nischen Erscheinungen des Amtes und der Selbstverwaltung
noch nicht durchgedrungen ist. Die Einheit des Staates ist
um so ideeller oder, sagen wir, abstrakter und das Produkt
eines um so verwickelteren Prozesses, je mehr wir uns dem
modernen Rechtsstaat nähern. Der Wille des Staates festigt
sich in seinen obersten, allgemeinen und grundsätzlichen Be-
stimmungen zu Verfassung und Gesetz, welche den Suverän
selbst binden; an der Bildung dieses Willens werden die An-
gehörigen des Staates in manigfachen Gliederungen und in
verschiedenen Formen betheiligt; die Verwaltung tritt aus-
einander in eine durch- und übereinander geschichtete Menge
von Beamten- und Selbstverwaltungskörpern, denen das
Gesetz feste Kompetenzen anweist und die damit in mehr oder
minder umfassender Weise zu einem selbständigen Wollen
und Handeln berechtigt werden. Aber allerdings alle diese
Instanzen des staatlichen Wollens und Handelns werden am
letzten Ende auf einen einheitlichen Mittelpunkt bezogen, in-
dem Alles was im Namen des Staates geschieht, geschieht
unter der Sanktion, unter dem Befehle oder unter der Ermäch-
tigung des Suveränes, mag dieser der Monarch oder das Volk
selbst in solcher Ordnung sein, welche dasselbe zur Erzeugung
eines einheitlichen Willens befähigt.
Der Bundesstaat steht hiervon noch weit ab.
Er vermeidet nicht nur nicht das komplizirte Räderwerk,
er verdoppelt und vervielfältigt es in dem Nebeneinander des
Gesammtstaates und der Einzelstaaten. Er will die Selb-
ständigkeit der Einzelstaaten bis zu dem Grade bewahren,
dass sie für die ihnen obliegenden staatlichen Aufgaben nicht
nur die Selbständigkeit der Verwaltung, sondern aüch die der
Gesetzgebung, der letzten Sanktion und Ermächtigung bei-
behalten. Hier muss die geforderte Einheit, wenn sie über-
haupt gefunden werden kann, in äusserster Steigerung ein
ideelles oder abstraktes Gepräge an sich tragen. Die zu-
sammenfassende, einigende Kraft wird, um den Ausdruck zu
gebrauchen, eine latente sein, die sich zur Aktualität nur um-
setzt, wenn es gilt, eine Störung des organischen Zusammen-