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(Nr. 4735.) Bestätigungs-Urkunde, betreffend das Statut der unter dem Namen „Gladbacher
Mtiengesellschaft für Druckerei und Appretur“ mit dem Domizil
zu Gladbach errichteten Aktiengesellschaft. Vom 22. Juni 1857.
Wa Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von
Preußen rc. 2c.
fügen hiermit zu wissen, daß wir die Errichtung eines Mtien-Unternehmens
unter der Benennung „Gladbacher Aktiengesellschaft für Oruckerei und Appretur“,
deren Sitz Gladbach sein soll, und welche bezweckt:
die Errichtung und den Betrieb von Appretir-Anstalten, Färbereien
und Oruckereien aller Ark, sowie die weitere Verarbeitung von Garnen
und Geweben, imgleichen den An= und Verkauf der bezüglichen Stoffe,
Ganz= und Halbfabrikare,
auf Grund des Gesetzes vom 9. November 1843. genehmigt und dem mittelst
notariellen Akres vom 7. Mai d. J. festgestellten Gesellschaftsstatute Unsere
landesherrliche Bestätigung mit der Maaßgabe ertheilt haben, daß in dem, dem
Scatute angeschlossenen Schema (A.) für die auszugebenden Aktien die Beifügung
nicht von zehn, sondern nur von fünf Oividendenscheinen vorzusehen ist.
Wir befehlen, daß diese Urkunde mit dem erwähnten notariellen Akte für
immer verbunden und nebst dem Wortlaute des Statuts durch die Gesetz Sammlung
und durch das Amtsblatt Unserer Regierung in Düsseldorf zur öffentlichen
Kenntniß gebracht werde.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem
Königlichen Insiegel.
Gegeben Marienbad, den 22. Juni 1857.
(L. 8.) Friedrich Wilhelm.
v. d. Heydt. Simons.
Statut