Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1857. (48)

—  662  —

(Nr.  4735.)  Bestätigungs-Urkunde,  betreffend  das  Statut  der  unter  dem  Namen  „Gladbacher
  Mtiengesellschaft  für  Druckerei  und  Appretur“  mit  dem  Domizil
zu  Gladbach  errichteten  Aktiengesellschaft.  Vom  22.  Juni  1857.

Wa  Friedrich  Wilhelm,  von  Gottes  Gnaden,  König  von
Preußen  rc.  2c.

fügen  hiermit  zu  wissen,  daß  wir  die  Errichtung  eines  Mtien-Unternehmens
unter  der  Benennung  „Gladbacher  Aktiengesellschaft  für  Oruckerei  und  Appretur“,
deren  Sitz  Gladbach  sein  soll,  und  welche  bezweckt:

die  Errichtung  und  den  Betrieb  von  Appretir-Anstalten,  Färbereien
und  Oruckereien  aller  Ark,  sowie  die  weitere  Verarbeitung  von  Garnen
und  Geweben,  imgleichen  den  An=  und  Verkauf  der  bezüglichen  Stoffe,
Ganz=  und  Halbfabrikare,

auf  Grund  des  Gesetzes  vom  9.  November  1843.  genehmigt  und  dem  mittelst
notariellen  Akres  vom  7.  Mai  d.  J.  festgestellten  Gesellschaftsstatute  Unsere
landesherrliche  Bestätigung  mit  der  Maaßgabe  ertheilt  haben,  daß  in  dem,  dem
Scatute  angeschlossenen  Schema  (A.)  für  die  auszugebenden  Aktien  die  Beifügung
  nicht  von  zehn,  sondern  nur  von  fünf  Oividendenscheinen  vorzusehen  ist.

Wir  befehlen,  daß  diese  Urkunde  mit  dem  erwähnten  notariellen  Akte  für
immer  verbunden  und  nebst  dem  Wortlaute  des  Statuts  durch  die  Gesetz  Sammlung
  und  durch  das  Amtsblatt  Unserer  Regierung  in  Düsseldorf  zur  öffentlichen
  Kenntniß  gebracht  werde.

Urkundlich  unter  Unserer  Höchsteigenhändigen  Unterschrift  und  beigedrucktem
  Königlichen  Insiegel.

Gegeben  Marienbad,  den  22.  Juni  1857.

(L.  8.)  Friedrich  Wilhelm.
v.  d.  Heydt.  Simons.

Statut