Full text: Studien zum Deutschen Staatsrechte. Erster Band. Die vertragsmäßigen Elemente der Deutschen Reichsverfassung. (1)

Die Entstehung des deutschen Reiches. 91 
schichte ergiebt, auch abgesehn von allgemeinen Erörterungen, 
dass es sich bei der Aufsuchung der vertragsmässigen Elemente 
der deutschen Reichsverfassung nur darum handeln kann, ob 
einzelne der Verfassungsurkunde nur äusserlich angeflgte 
Theile oder neben ihr hergehende Verhandlungen als Ver- 
tragsinstrumente über vertragsmässige Rechtsverhältnisse 
ursprünglich gewollt und noch jetzt in Gültigkeit sind, ob 
Verträge und vertragsmässige in das Bundesverhältniss ein- 
greifende Rechtsverhältnisse dureh die Verfassung selbst An- 
erkennung gefunden haben, ob endlich die Beziehungen der 
Einzelstaaten zu einander und zum Reiche ausserhalb des 
Bereiches und der Bestimmungen der Verfassung lediglich 
völkerrechtliche sind, dergestalt dass jede rechtliche Ein- 
wirkung desReiches auf dieselben durcheinen Vertrag bedingt 
wird.
	        
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