K.
Kandle. Entwehrung bei Erbauung von Kandlen.
S. 111. Nr. H.
Kirchen. Zwangsabtretung von Grundeigenthum
zur Erbauung und Etpelteruns von
Kirchen. S. 111. A. Nr.
Kirchenpfründen. Kbngl. #chs Erklärung
auf den Antrag der Stände,
die Ergänzung der Dotarton von Kirchen-Ppfründen
betr. S. 35. VIII.
Klagen. Welche Klagen zum mündlichen Verfahren
(in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten)
gebracht werden müssen. S. 42. J. 1. Klagenhadufung.
S. 45. J. 2. Anmeldung der
Klage, schriftliche Einreichung derselben.
S. 46. §F. 6. Welche Vorschriften bezüglich
der Klagestellung rc. im gewöhnlichen Verfahren
zu beobachten. S. 52. J. 17. Klagebeantwortung.
S. 56. 9. 40. Ein-:
lassung auf die Klage. S. 58. F. 24.
Bestimmungen bezüglich der Zusammenrechaung
der Klags“ und Wiederklagssum
me. S. 76. 1. 62.
Kreisausgaben. Feststellung des Gesammtbetrages
aller norhwendigen Kreisausgaben.
S. 172. Art. VIII 6
— — Deckung des Gesammt JZiffers der Krelsausgaben.
S. 172. Art. IX.
— — Ausgleichung der Mehrungen und Minderungen
der Kreisausgaben. S. 174.
Art. XI.
Kreisfonds. Königl, allerhchste Erklärung
im Landtagsabschiede, die Bildung der
Kreisfonds betr. S. 20. K.
— — Gesetz, die Ausscheidung der Kreislasten
von den Staarslasten und die Bildung der
Kreisfonds betr., (vergleiche Kreislasten).
S. 165 — 176.
— — Gerneral-Uebersicht über die Ausscheidung:
A. der Central= und Kreisfonds-IIVI
ausgaben und B. der Central: und Kreisfonds-Einnahmen
für ein Jahr der IVe##
Finanzperiode 183. Beilage zum Gesetzblatte
Nro. 8. vom 1. Dezemb. 1837.
Kreislasten. Kbnigl allerhbchste Erklärung
im Landtagsabschiede, die Auescheidung der
Kreislasten von den Staatslasten und die
Bildung der Kreisfonds betr. S. 20. K.
— Gesetz, die Auescheidung der Kreislasten
von den Staatslasten und die Bildung der
Kreisfonds beir. S. 165— 176.
Ausgaben, welche vom 1. Ocr. 1837
an die Natur nothwendiger, gesetzlich
auf die Kreise hingewiesener Lasten annehmen:
A. Aus dem Erat der Jastiz. S.
166 — 167. B. Aus dem gemeinschaftlichen
Etat der Justiz und des Innern.
S. 167. C. Aus dem allgemeinen Ministerialetat
des Janern. S. 167. D.
Aus dem Erat der Sctaatsanstalten. S.
167. — Fernere Ueberweisungen auf die
Kreiofonds in sämmtichen Kreisen. S.
170. Art. IV.
Kreisstraßen. Bei Aulegung never, Erweiterung,
Abkürzung oder Ebenung schon
bestehender Kreisstraßen findet Eutwehrung
statt. S. 111. A. 5.
V.
Ladung, (in bürgerlichen Rechte strelrigkeiren.)
Ladung des Beklagten im mündlichen Verhdre.
S. 47. J. 6.; monitcrische Ladung
im gewbhnlichen Verfahren. S. 53. F. 17.
— — Folgen, wenn der Beklagte auf die ihm
gehdrig eingehändigte wiederholte Ladung
nicht erscheint. S. 55. &. 18.
— — Folgen, wenn in Fällen der Zwangsabtretung
die Zustellung der Ladung an den
Eigenthümer rechtefdrmlich vollzogen ist.
S. 118. Art. XII.
— — Wie die Ladung zu geschehen, wenn auf