Full text : Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1837. (8)

K.

Kandle.  Entwehrung  bei  Erbauung  von  Kandlen.
  S.  111.  Nr.  H.

Kirchen.  Zwangsabtretung  von  Grundeigenthum
  zur  Erbauung  und  Etpelteruns  von
Kirchen.  S.  111.  A.  Nr.

Kirchenpfründen.  Kbngl.  #chs  Erklärung
  auf  den  Antrag  der  Stände,
die  Ergänzung  der  Dotarton  von  Kirchen-Ppfründen
  betr.  S.  35.  VIII.

Klagen.  Welche  Klagen  zum  mündlichen  Verfahren
  (in  bürgerlichen  Rechtsstreitigkeiten)
gebracht  werden  müssen.  S.  42.  J.  1.  Klagenhadufung.
  S.  45.  J.  2.  Anmeldung  der
Klage,  schriftliche  Einreichung  derselben.
S.  46.  §F.  6.  Welche  Vorschriften  bezüglich
der  Klagestellung  rc.  im  gewöhnlichen  Verfahren
  zu  beobachten.  S.  52.  J.  17.  Klagebeantwortung.
  S.  56.  9.  40.  Ein-:
lassung  auf  die  Klage.  S.  58.  F.  24.
Bestimmungen  bezüglich  der  Zusammenrechaung
  der  Klags“  und  Wiederklagssum
me.  S.  76.  1.  62.

Kreisausgaben.  Feststellung  des  Gesammtbetrages
  aller  norhwendigen  Kreisausgaben.
S.  172.  Art.  VIII  6

—  —  Deckung  des  Gesammt  JZiffers  der  Krelsausgaben.
  S.  172.  Art.  IX.

—  —  Ausgleichung  der  Mehrungen  und  Minderungen

  der  Kreisausgaben.  S.  174.
Art.  XI.
Kreisfonds.  Königl,  allerhchste  Erklärung

im  Landtagsabschiede,  die  Bildung  der
Kreisfonds  betr.  S.  20.  K.

—  —  Gesetz,  die  Ausscheidung  der  Kreislasten
von  den  Staarslasten  und  die  Bildung  der
Kreisfonds  betr.,  (vergleiche  Kreislasten).
S.  165  —  176.

—  —  Gerneral-Uebersicht  über  die  Ausscheidung:
  A.  der  Central=  und  Kreisfonds-IIVI



ausgaben  und  B.  der  Central:  und  Kreisfonds-Einnahmen
  für  ein  Jahr  der  IVe##
Finanzperiode  183.  Beilage  zum  Gesetzblatte
  Nro.  8.  vom  1.  Dezemb.  1837.
Kreislasten.  Kbnigl  allerhbchste  Erklärung
im  Landtagsabschiede,  die  Auescheidung  der
Kreislasten  von  den  Staatslasten  und  die
Bildung  der  Kreisfonds  betr.  S.  20.  K.
—  Gesetz,  die  Auescheidung  der  Kreislasten
von  den  Staatslasten  und  die  Bildung  der
Kreisfonds  beir.  S.  165—  176.
Ausgaben,  welche  vom  1.  Ocr.  1837
an  die  Natur  nothwendiger,  gesetzlich
auf  die  Kreise  hingewiesener  Lasten  annehmen:
  A.  Aus  dem  Erat  der  Jastiz.  S.
166  —  167.  B.  Aus  dem  gemeinschaftlichen
  Etat  der  Justiz  und  des  Innern.
S.  167.  C.  Aus  dem  allgemeinen  Ministerialetat
  des  Janern.  S.  167.  D.
Aus  dem  Erat  der  Sctaatsanstalten.  S.
167.  —  Fernere  Ueberweisungen  auf  die
Kreiofonds  in  sämmtichen  Kreisen.  S.
170.  Art.  IV.

Kreisstraßen.  Bei  Aulegung  never,  Erweiterung,
  Abkürzung  oder  Ebenung  schon
bestehender  Kreisstraßen  findet  Eutwehrung
statt.  S.  111.  A.  5.

V.

Ladung,  (in  bürgerlichen  Rechte  strelrigkeiren.)
Ladung  des  Beklagten  im  mündlichen  Verhdre.
  S.  47.  J.  6.;  monitcrische  Ladung
im  gewbhnlichen  Verfahren.  S.  53.  F.  17.

—  —  Folgen,  wenn  der  Beklagte  auf  die  ihm
gehdrig  eingehändigte  wiederholte  Ladung
nicht  erscheint.  S.  55.  &.  18.

—  —  Folgen,  wenn  in  Fällen  der  Zwangsabtretung
  die  Zustellung  der  Ladung  an  den
Eigenthümer  rechtefdrmlich  vollzogen  ist.
S.  118.  Art.  XII.

—  —  Wie  die  Ladung  zu  geschehen,  wenn  auf