Full text: Studien zum Deutschen Staatsrechte. Zweiter Band. (2)

182 $ 9. Der Begriff der Verwaltung. [86 
des Staates, als eines lebendigen Organismus. Aber dieselben 
haben irgend welche Selbständigkeit nur in der wissenschaft- 
lichen Abstraktion, der eine Realität nicht entspricht. Denn 
es giebt keine Lebensbethätigung des Staates, die .nur der 
einen oder der andern Kategorie angehört. Jede Lebens- 
äusserung des Staates wird bewirkt durch die Elemente und 
an den Elementen des Staates: seinen Organen und Mitglie- 
dern, und diese ihre Wirksamkeit ist gesetzgebend oder voll- 
ziehend und sie gewinnt ihren Inhalt durch den gesetzten 
Zweck. 
Die wechselseitige Bedingtheit, der, untrennbare Zusam- 
menhang der drei Erscheinungsweisen, welcher allein die Rea- 
lität des Staates ausmacht, bewirkt es denn auch, dass, so 
gewiss jene drei Kategorien die systematische Gliederung be- 
herrschen müssen, doch eine reine Darstellung derselben auch 
der vollendetsten Wissenschaft niemals gelingen kann. Sie 
wird immer zu Rückgriffen und Vorgriffen aus der einen 
Kategorie : in die andere und zur zusammenfassenden Darstel- 
lung einzelner Erscheinungen in derjenigen Kategorie, in der 
am deutlichsten ihre Charakteristik gewonnen werden kann, 
genöthigt sein. So wird und darf sich die Darstellung der 
Verfassung im systematischen Sinne auf die Grundzüge der 
Organisation, auf die Grundstellung und die Grundbeziehungen 
der Organe und Mitglieder beschränken, welche unter dem 
Gesichtspunkte der Machtvertheilung und Machtbegrenzung 
zur Charakteristik der Struktur des Staates genügen. Aber 
sie wird alle diejenigen besondern Organisationen, diejenigen 
einzelnen Rechte und Pflichten der Organe und der Mitglie- 
der, welche ihre Charakteristik nur durch ihre Beziehung auf 
einzelne Funktionen und einzelne Aufgaben empfangen kön- 
nen, obwohl sie in strenger Abstraktion der Verfassung, der 
Struktur des Staates angehören, doch, unter den Rubriken der 
Regierung oder der Verwaltung zu verdeutlichen suchen. 
II. Wenn ich. den Massstab dieser systematischen Ge- 
sichtspunkte und dieser Terminologie anlege und wenn ich 
nich in den vielfachen Schwierigkeiten seiner Deduktionen
	        
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