Die Verfassungsentwürfe und die Verfassungen. 19
winnt. So lagen die Dinge bei den Debatten über die Artikel
12 und 16 des Entwurfes. Es hatte sich ergeben, dass der
Versuch des Entwurfes, einen Theil der politischen Rechte
des Bundes auf Bundesorgane und den andern Theil auf die
Hegemonie Preussens in unvermittelter Gegenüberstellung zu
übertragen, kaum irgendwo auch nur auf eine sichere Er-
kenntniss gestossen war; es gab Momente, in denen beide
Theile rundweg erklärten, sich schlechterdings nicht mehr zu
verstehen; zweifellos aber war es, dass damit dem Reichstag
eine Stellung angewiesen war, die für eine Volksvertretung,
die aus allgemeinen direkten Wahlen hervorging, unmöglich
und unhaltbar erschien. So geschah es, dass das, was bei
Artikel 12 und 16 als prinzipiell unannehmbar zurückgewiesen
worden war, in der entscheidenden Hauptsache, noch an dem
nämlichen Tage (27. März) ohne Widerspruch der verbündeten
Regierungen fast ohne jede Debatte und mit grosser Majorität
des Hauses bei Artikel 18 des Entwurfes angenommen wurde.
Der Artikel hatte im preussischen Entwurfe einfach ge-
lautet: „Dem Präsidium steht die Ausfertigung und Verkün-
digung der Bundesgesetze und die Ueberwachung der Aus-
führung derselben zu.“ Dem hatten die verbündeten Regie-
rungen den Satz beigefügt: „Die hiernach von dem Präsidium
ausgehenden Anordnungen werden im Namen des Bundes er-
lassen und von dem Bundeskanzler mitunterzeichnet.“ Sicherlich
war es bei dem Zusatz nicht die Meinung, dem Präsidium
eine gesteigerte Machtbefugniss einzuräumen und den Bundes-
kanzler zu einem selbständigen Bundesbeamten zu erheben.
Vielmehr ging umgekehrt die Absicht dahin, diese unmittelbar
an die Gesetzgebung geknüpften Befugnisse des Präsidium
näher mit dem Bundesrath zu verbinden und dieselben, indem
man die einschlagenden Anordnungen von dem Präsidenten
des Bundesrathes — denn nur dieses war der Bundeskanzler —
zeichnen liess, als eine Delegation des Bundesrathes, als Ausfluss
der Stellung Preussens im Bundesrath erscheinen zu lassen.
In vollen Gegensatz hierzu trat der Antrag von Ben-
nigsen, der den Zusatz dahin abänderte:
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