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sein darf, wieweit reichende Befugnisse und Obliegenheiten
die Dienstgewalt und die Dienstpflicht zum Inhalte hat.
III. Der hier entwickelten Ansicht, dass die Organi-
sation des Staates Bestandtheil der Rechtsordnung
sei, tritt eine andere Auffassung entgegen. Sie lässt das nur
gelten, soweit die Organisation des Staates eine Wirkung
ausübt auf den Rechtskreis der Unterthanen, auf de-
ren Rechte und Pflichten. Sie leugnet das, soweit die
Organisation ohne eine solche äussere Rückwirkung auf die
Unterthanen sich lediglich als die innere Gestaltung der ein-
zelnen Organe und ihrer Verhältnisse unter einander darstellt.
In diesem letztern Falle ist für die gegnerische Auffassung
nur Raum für Verwaltungsakte, Verwaltungsbefehle, Verwal-
tungsvorschriften, die mit der Rechtsordnung Nichts zu thun
haben.
Am Allgemeinsten und Weitgehendsten sagt Seligmann
(Begriff des Gesetzes pag. 106): „dass die Bestimmungen über
die Kompetenz der Staatsorgane nur insofern Rechtssätze
sind, als sie den Behörden gegenüber den Unterthanen oder die-
sen gegenüber den erstern ein neues Recht ertheilen oder eine
neue Pflicht auferlegen. Die organisatorischen Normen, die fest-
setzen, welche Organe gegenüber den Unterthanen die bishe-
rigen Rechte der Behörden wahrzunehmen, deren bestehende
Pflichten zu erfüllen haben, sind nur administrative Befehle.“
Ich lege kein Gewicht darauf, dass die beispielsweise
Folgerung, die Seligmann unmittelbar an diese Sätze knüpft,
sogleich unschlüssig ist. Denn ist, wie er sagt, eine Vor-
schrift, dass die Entrichtung einer geschuldeten Abgabe an
ein anderes Organ oder an einem andern Orte, als bisher,
geschehn soll, kein Rechtssatz, so setzt er hierbei stillschwei-
gend voraus, dass das Besteuerungsrecht die Ermächtigung
enthält, eine solche Veränderung durch Verordnung oder Ver-
fügung vorzunehmen. Setzen wir aber den andern Fall, der
Gesetzgeber habe aus bewegenden Gründen die Steuerpflicht
dahin detailirt, dass die Steuerzahlung an eine bestimmte Be-
hörde z. B. die Gemeindebehörde, an einem bestimmten Orte