Full text: Studien zum Deutschen Staatsrechte. Zweiter Band. (2)

Die Verfassungsentwürfe und die Verfassungen. 23 
blieb die fundamentale Aenderung der Organisation auf den 
Ausdruck beschränkt, den sie in der isolirten Aenderung eines 
einzigen Verfassungsartikels gefunden hatte. Hierdurch, durch 
das unausgeglichene Verhältniss, in welchem der übrige Text 
des Entwurfes zu der festgestellten Verbesserung stehen blieb, 
ist es und musste es geschehen, nicht nur dass gewichtige 
Inkongruenzen, Verschiebungen, ja Widersprüche in den Be- 
stimmungen der Verfassung entstanden, sondern dass auch 
Unfertigkeiten in der Organisation des Reiches hervortraten, 
deren Ueberwindung einer späteren Entwicklung vorbehalten 
blieb. Unter diesen Gesichtspunkten betrachten wir die Stel- 
lung des Reichskanzlers im Bundesrath, die Substitutions- 
befugniss desselben, das Verhältniss der vollziehenden Gewalt 
zur Gresetzgebung, das Verhältniss der Reichsgewalt zur preussi- 
schen Staatsgewalt und — in etwas weiterem Abstand — die 
Entwickelung des Verordnungsrechtes in seiner Vertheilung 
zwischen dem Kaiser und dem Bundesrath.
	        
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