288 $ 17. Folgerungen und Anwendungen. [192
Entstehungsgeschichte der einschlagenden Verfassungsbestim-
mungen Württemberg’s.
In der Verfassungsurkunde von 1815 $ 35, im ständischen
Entwurfe von 1816 c. x $ 1, in dem königlichen Entwurfe
von 1817 88.150, 151 war die Mitwirkung der Stände be-
schränkt auf Gesetze, „welche die Landesverfassung selbst be-
treffen oder die Freiheit der Person und des Eigenthumes
der Staatsangehörigen zum Gegenstande habe“; dem Könige
aber war das Recht zu jeder Verordnung beigelegt, „welche
blos zur Vorbereitung und zur Handhabung der Gesetze dient
oder aus der Natur des Verwaltungs- und Aufsichtsrechtes
fliesst.“ Auch hier also war die Organisationsgewalt, soweit
sie nicht durch Spezialbestimmungen der Verfassungsentwürfe
getroffen war, der Gesetzgebung entzogen. Gerade aber die
Organisationsedikte, welche zuerst Neu-Württemberg betrafen,
dann den gesammten Behördenorganismus für den vereinigten
Staat von unten bis oben nach französischem Muster umwan-
delten und auch noch während der Verhandlungen über die
Verfassung ergingen, sie hatten die lebhaftesten Beschwerden
der Stände und weit verbreitete Erbitterung der Bevölkerung
hervorgerufen. Die Frage, ob diese Organisationsedikte als
dauernde Gesetze oder nur als provisorische, der nachträg-
lichen Mitwirkung der Stände unterliegende Verordnungen zu
betrachten seien, bildete einen wesentlichen Punkt ın dem
Streit um die Verfassung. Als daher in die Verfassungspro-
position von 1819, die den Ausgleich des Verfassungsstreites
herbeiführte, die gegenwärtig geltenden Paragraphen 83 bis
91 aufgenommen wurden, welche schlechthin „kein Gesetz“
ohne Beistimmung der Stände kennen, welche das einseitige
Recht des Königs auf „die zur Vollstreckung und Handhabung
der Gesetze erforderlichen Verordnungen“ beschränken und
welche eine verfassungsmässige Revision der ergangenen Ge-
setze und Verordnungen in Aussicht stellen, da wurde diese
Änderung als eine durchaus grundsätzliche betrachtet, als
weit hinaus über eine Fassungsänderung liegend. Denn, so
sagte man in den ständischen Verhandlungen, damit ist das