Viertes Kapitel.
Das Budgetgesetz.
8 18.
Der Ausgangspunkt.
Den ersten Anlass zu der Theorie Laband’s gab das
periodische Gesetz, welches den Staatshaushaltsetat feststellt,
das Etat- oder Budgetgesetz. Dasselbe ist bisher mit
Stillschweigen übergangen worden. Und zwar in voller Ab-
sichtlichkeit.
Auf den ersten Blick bietet das Budgetgesetz in den
technischen Verfahrungsweisen, die seiner Feststellung voran-
gehn, und ebenso in seiner rechtlichen Gestaltung Abweichun-
gen und Besonderheiten, die es von andern Gesetzen abheben.
Wenn über einen solchen besondern Thatbestand allge-
meine Begriffe abgezogen werden, welche weit über das Unter-
suchungsgebiet hinausgreifen, so liegt immer die Gefahr un-
zulässiger Verallgemeinerungen vor. Dieser zum mindesten
sind Laband und seine Schule erlegen.
Aber die Zurückweisung einer Verallgemeinerung ist nicht
der Beweis, dass der besondere Thatbestand, der sie veran-
lasste, nicht einer besondern wissenschaftlichen Behandlung,
der Verdeutlichung durch besondere Begrifisbildungen fähig
und bedürftig ist. Die Möglichkeit ist nicht ausgeschlossen,
dass das, was auf die Behauptung seiner allgemeinen Geltung
hin zurückgewiesen werden musste, in richtiger Beschränkung
vollkommen zutreffend ist.
Und so entsteht der Zweifel, ob nicht schliesslich doch
für das Budgetgesetz eine Erweiterung des Begriffes des Ge-
setzes erforderlich ist, die allein im Stande ist, eine zureichende
Erklärung für diese Erscheinung zu bieten.
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