Full text: Studien zum Deutschen Staatsrechte. Zweiter Band. (2)

Viertes Kapitel. 
Das Budgetgesetz. 
8 18. 
Der Ausgangspunkt. 
Den ersten Anlass zu der Theorie Laband’s gab das 
periodische Gesetz, welches den Staatshaushaltsetat feststellt, 
das Etat- oder Budgetgesetz. Dasselbe ist bisher mit 
Stillschweigen übergangen worden. Und zwar in voller Ab- 
sichtlichkeit. 
Auf den ersten Blick bietet das Budgetgesetz in den 
technischen Verfahrungsweisen, die seiner Feststellung voran- 
gehn, und ebenso in seiner rechtlichen Gestaltung Abweichun- 
gen und Besonderheiten, die es von andern Gesetzen abheben. 
Wenn über einen solchen besondern Thatbestand allge- 
meine Begriffe abgezogen werden, welche weit über das Unter- 
suchungsgebiet hinausgreifen, so liegt immer die Gefahr un- 
zulässiger Verallgemeinerungen vor. Dieser zum mindesten 
sind Laband und seine Schule erlegen. 
Aber die Zurückweisung einer Verallgemeinerung ist nicht 
der Beweis, dass der besondere Thatbestand, der sie veran- 
lasste, nicht einer besondern wissenschaftlichen Behandlung, 
der Verdeutlichung durch besondere Begrifisbildungen fähig 
und bedürftig ist. Die Möglichkeit ist nicht ausgeschlossen, 
dass das, was auf die Behauptung seiner allgemeinen Geltung 
hin zurückgewiesen werden musste, in richtiger Beschränkung 
vollkommen zutreffend ist. 
Und so entsteht der Zweifel, ob nicht schliesslich doch 
für das Budgetgesetz eine Erweiterung des Begriffes des Ge- 
setzes erforderlich ist, die allein im Stande ist, eine zureichende 
Erklärung für diese Erscheinung zu bieten. 
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