Full text: Studien zum Deutschen Staatsrechte. Zweiter Band. (2)

30 Die Stellung des Reichskanzlers im Bundesrathe. 
Ausnahme des bayrischen Sitzes — und für das Seewesen 
ernennt, während dies nach dem Entwurfe der mit Preussen 
identische Bundesfeldherr that.! 
! Richtig ist die Bemerkung Laband’s Staatsr. I, 284, dass nach dem 
strengen Wortlaut des a. 8 die Wahl und Ernennung der Mitglieder der 
Ausschüsse sich auf die Personen der Bevollmächtigten beziehen müsste, 
während die Geschäftsordnung des Bundesrathes (IV. $ 18) Wahl und 
Ernennung auf die Einzelstaaten richtet, welche alsdann die Mitglieder 
bez. die Stellvertreter des Ausschusses aus ihren Bevollmächtigten oder 
den für die letztern ernannten Stellvertretern ernennen. Zur Noth kann 
man freilich die „Mitglieder der Ausschüsse‘ übersetzen mit diejenigen 
„Mitglieder des Bundes“, welche zu Mitgliedern der Ausschüsse erwählt 
oder ernannt sind. Sicher ist es, dass die Annahme einer solchen der 
Reichsverfassung überall nicht fremden Undeutlichkeit der Redewendung 
sachlich gerechtfertigt ist; denn jedes persönliche Mandat würde 
doch in seiner Dauer von dem Belieben des berufenden und abberu- 
fenden Einzelstaates abhängen und es hat keinen Werth, da die Be- 
vollmächtigten auch in ihrer Eigenschaft als Ausschussmitglieder von 
den Instruktionen ihrer Regierung abhängen.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.