243] $ 22. Der Massstab der konstit. Verantwortlichkeit. 339
Gegentheil der finanzielle Erfolg ein vortheilhafter war. Sie
liegen auch unter diesen Voraussetzungen vor, wenn die budget-
widrige Verwaltung zugleich eine Verletzung der Rechtsord-
nung bewirkte oder eine Beeinträchtigung solcher Interessen
herbeiführte, deren Befriedigung durch die Anordnungen des
Budgesetzes bezweckt war.
Und wie überall da, wo die Abweichungen vom Budget
auf Zufall oder Gesetz beruhn, die Kontrolle und die Decharge
der gesetzgebenden Körperschaften eine rechtlich gebun-
dene ist, so ist es umgekehrt hier das Recht derselben, in
freier Würdigung der Interessen des Reiches die Entscheidung
zu treffen, ob durch die willkürlichen Abweichungen vom Etat-
gesetz eine solche Interessenverletzung herbeigeführt ist oder
nicht, welche die Haftung des Reichskanzlers begründet. Das
Recht der Decharge ist hier ein freies — eine Freiheit, die
ihr rechtliches Fundament in dem Budgetgesetz und in der
Zurechenbarkeit der Abweichungen von demselben findet.
III. Der materiellen Verantwortungspflicht des Reichs-
kanzlers, die sich an das Budgetgesetz knüpft, muss nach
Massgabe des positiven Rechtes in zwei Formen genügt wer-
den, einer präliminaren und einer definitiven.
1. Die präliminare Form ist die Einholung der nach-
träglichen Genehmigung seiten der gesetzgebenden Kör-
perschaften zu Etatsabweichungen, welche jedesmal im näch-
sten Jahre, nachdem dieselben entstanden sind, zu geschehn
hat. Diese Form ist nach der preussischen Verfassung a. 104
und nach dessen auch für das Reich gültiger Erläuterung
durch $ 19 des Rechnungskammergesetzes nicht zu jeder
Abweichung, sondern nur zu „Etatsüberschreitungen‘“
d. h. zu Mehrausgaben gegen die Summen der Kapitel
und Titel und zu ausseretatmässigen Ausgaben vorge-
schrieben. Die Reichsgesetzgebung — Reichseigenthumgesetz
vom 25. Mai 1873 $ 10 und Reichsfestungsbaugesetz vom
30. Mai 1873 a. VII — hat dem die ausseretatmässigen
Einnahmen und die Einnahmeetatüberschreitungen,
die aus der Veräusserung von Grundstücken, Materialien, Uten-
22*