Full text: Das Staats- und Verwaltungsrecht des Herzogtums Sachsen-Altenburg.

128 Erster Teil. Die Organe des Staates. 
schließung zur Eingehung ‚der Ehe oder der damit ver- 
bundenen Gründung eines eigenen Haushalts keinerlei 
Genehmigung. 
Die Erfordernisse der Eheschließung ergeben sich 
aus $ 1303 ff. B.G.B. 
Beschränkungen gibt es nur noch für die Gendarmen 
und die Mitglieder der herzoglichen Hof- und Stalldiener- 
schaft. Die ersteren dürfen nicht ohne Erlaubnis des 
Ministeriums, Abteilung des Innern, eine Ehe eingehen, 
und die letzteren haben bei Vermeidung dienstlicher Ahn- 
dung vor der Eheschließung zu derselben die schriftliche 
Erlaubnis des Herzoglichen Ministeriums, Abteilung für 
Angelegenheiten des Herzoglichen Hauses, einzuholen 
($ 1315 Abs. 1 B.G.B.; H.V. zur Ausf. des Reichsges. über 
die Beurkundung des Personenstandes vom 13. November 
1899, Ges.S. 1899, S. 247, $ 9). 
9. Recht der Beschwerdeführung ($ 65 Grund- 
gesetz). Darunter ist zu verstehen die Befugnis, über das 
gesetz- und ordnungsmäßige Verfahren oder über die 
Verzögerung einer Entscheidung bei der unmittelbar vor- 
gesetzten Behörde und zuletzt bei dem Herzog schriftliche 
Beschwerde zu führen. Der Beschwerdeführer ist dann, 
wenn die Beschwerde als unbegründet befunden wird, 
durch Anführung der Gegengründe zu belehren. Kosten 
treffen ihn nur bei offenbarem Mißbrauch der Beschwerde- 
führung. 
Dieses allgemeine Beschwerderecht ist kein Rechts- 
mittel im eigentlichen Sinne; es ist deshalb auch un- 
berührt geblieben durch das Gesetz vom 14. März 1866, 
durch das der Instanzenzug in Verwaltungssachen auf 
zwei Instanzen beschränkt worden ist. Das ist auch aus- 
drücklich hervorgehoben in den landschaftlichen Mit- 
teilungen 1863/1865 IL, S. 193, 137. 
10. Rechte, der Druckpresse sich zu bedienen 
(8 67 Grundgesetz). Mit dem Reichsgesetz über die Presse 
vom 7. Mai 1874 hat das Preßrecht eine einheitliche 
Regelung erfahren. Nach diesem Gesetz, das auf dem 
Grundsatz der Preßfreiheit steht, ist die Presse nur den- 
jenigen Beschränkungen unterworfen, welche durch eine
	        
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