III. Innere Verwaltung. 167
rium, Abteilung des Innern, die Unterbringung. Dasselbe
beschließt auch über die endgültige oder widerrufliche
Entlassung aus der Zwangserziehung. Die Zwangs-
erziehung endigt in diesem Falle spätestens mit dem
vollendeten 20. Lebensjahre (A.G. zum B.G.B. vom 4. Mai
1899 $$ 109 bis 121, Ges.S. 1899, S. 54—56).
Wegen Mitbenutzung einiger Königlich Sächsischer
Landesanstalten, in denen die Zwangserziehung zu voll-
strecken ist, sind besondere Vereinbarungen getroffen
(V.O. vom 7. Mai 1884, Ges.S. 1884, S. 20).
2. Das Pflegekinderwesen regelt die H.V. vom
1. Dezember 1880 (Ges.S. 1880, S. 52 ff., s. Wegw.).
3. Wegen der äußeren Heilighaltung der Sonn-
tage und Feiertage (der Neujahrstag, Karfreitag, Oster-
montag, Pfingstmontag, Reformationstag, Bußtag, erster
und zweiter Weihnachtsfeiertag) ist das Ges. vom 25. No-
vember 1897 (Ges.S. 1897, S. 111) ergangen. Danach sind
an diesen Tagen verboten alle öffentlich bemerkbaren, die
Feier des Gottesdienstes und die Sonntagsruhe störenden,
wirtschaftlichen und gewerblichen Arbeiten sowie alle
geräuschvollen Arbeiten in Häusern und Betriebsstätten.
Gewisse Arbeiten sind zugelassen (s. das Ges). Nach
dem Abänderungsges. vom 17. März 1908 (Ges.S. 1908,
S. 27) darf der Betrieb des Schankgewerbes bis mittags
12 Uhr nur in geschlossenen und umfriedigten Räumen
(Gaststuben und Gartenlokalitäten) stattfinden und auch
da nur insoweit, als er nicht mit ruhestörendem Lärm
verbunden ist; in gleicher Weise ist alles Spielen an
öffentlichen Schankstätten oder in Gesellschaftsräumen
bis mittags 12 Uhr untersagt. Auch dürfen öffentliche
Versammlungen — außer solche zu kirchlichen Zwecken —
am Karfreitag, am Bußtag und am Totenfestsonntag
überhaupt nicht, an den übrigen Sonn- und Feiertagen
nicht vor 12 Uhr mittags abgehalten werden. Ausnahmen
können von der Ortspolizei zugelassen werden.
4. Eine Einschränkung der öffentlichen Ver-
gnügungen bezweckt die H.V. vom 9. November 1863
(Ges S. 1868, S. 269): sie verbietet an gewissen Tagen die
Abhaltung theatralischer Vorstellungen, Konzerte, Lust-