V. Die Kirche. 229
bedienen. Sein Aufsichtsrecht erstreckt sich insbesondere
auch auf die Erteilung des Religionsunterrichts in den
höheren Schulen sowie in den Volks- und Mittelschulen
(s. H.V. vom 30. April 1908, betreffend die Beaufsichtigung
des Religionsunterrichts in. den Volksschulen, Ges.S. 1908,
9. 33ff., und Bekanntmachung des Ministeriums, Abteilung
für Kultusangelegenheiten, vom 30. April 1908). Er ist
es auch, der im Namen des Landeskirchenregiments die
Generalvisitationen abhält. (Kirchen- und Schulvisitations-
ordnung vom 17. März 1860 und Kirch.G.S. S. 101 oben.)
Ihm liegt auch die Ordination der im Dienste der Landes-
kirche zu beschäftigenden Kandidaten ob; er führt die
Superintendenten in ihr Pfarramt ein, vollzieht die Ein-
weisung in ihr Ephoralamt und verpflichtet auch die
betreffenden Beamten nach der vorgeschriebenen Formel.
Alljährlich mindestens einmal beruft er die Ephoren
zu einer Ephorenkonferenz; in dieser führt er den
Vorsitz, wenn nicht der Vorstand der Kultusministerial-
abteilung ihn übernimmt. Er ist auch statutengemäß
Vorstandsmitglied milder Stiftungen (z. B. Lindenau-
Zachschen [Stiftung). Ihm untersteht auch der Pfarrer
am adeligen Magdalenenstift in Altenburg; nicht dagegen
das Hofpfarramt, das unmittelbar dem Ministerium, Ab-
teilung für Kultusangelegenheiten, unterstellt ist (siehe
Kirch.G.S. S. 99—103 und Anm. dazu). Wegen Stell-
vertretung des Generalsuperintendenten trifft das Ministe-
rium in jedem einzelnen Falle besondere Bestimmungen.
II. Das Herzogtum ist in kirchlicher Beziehung in
Ephoralkreise, Ephorien, eingeteilt, deren es zurzeit acht
gibt. Der erste Geistliche der Ephorie ist der Ephorus
(s. die Dienstvorschrift vom 15. November 1895, Kirch.G.S.
S. 104ff.). Dieser hat die Aufsicht über die kirchlichen
Angelegenheiten innerhalb seines Ephoralbezirks und
über die ihm angehörigen Geistlichen und Kandidaten
und die Oberaufsicht über die anderen Kirchendiener.
Auch er ist Organ des Ministeriums, Abteilung für Kultus-
angelegenheiten.
Er ist auch Dienstvorgesetzter der seiner Ephorie
angehörigen Geistlichen und Kandidaten und kann sie in