2330 Zweiter Teile Die Funktionen des Staates.
dieser seiner Eigenschaft mit Ordnungsstrafen, Warnung
und Verweis, bestrafen. Über seinen Wirkungskreis geben
die $$ 3 und 4 seiner Dienstvorschrift Auskunft. Darnach
liegt ihm insbesondere auch die Aufsicht über die Erteilung
des Religionsunterrichts in den Volks- und Mittelschulen ob.
Er ist ferner Mitglied der Kircheninspektion. Als
solches nimmt er teil an den Spezialkirchenvisitationen.
Er hält aber auch selbständig die Ephoralkirchen-
visitationen ab (s. oben). Alljährlich mindestens zwei-
mal beruft er die Geistlichen und Kandidaten seines
Ephoralbezirks zu einer Ephoralkonferenz, in derer
den Vorsitz führt. Dem Ministerium, Abteilung für
Kultusangelegenheiten, das sich an den Konferenzen be-
teiligen kann, ist davon Mitteilung zu machen. Der
Ephorus soll insbesondere auch darauf hinwirken, daß
kleinere Gruppen einander näher wohnender Geistlicher
und Kandidaten sich außerdem zu besonderen Konferenzen
(Zweigkonferenzen) vereinigen, um sich gegenseitig
in ihrer Fortbildung zu unterstützen und namentlich auch
die Verhandlungen der Ephoralkonferenzen im engeren
Kreise vorzubereiten und zu verwerten (s. das Nähere in
der Kirch.G.S. S. 104-111).
II. Die geistlichen Vorsteher der Ge-
meinden oder der zu einer „Parochie“ vereinigten
Gemeinden sind nach Maßgabe einer in jeder Kirchen-
gemeinde bestehenden sogenannten Matrikel betraut mit
der Leitung des Kirchendienstes, mit der Predigt, Ver-
waltung der Sakramente, der Verrichtung aller übrigen
geistlichen Amtshandlungen, der Seelsorge, der Unter-
weisung der Jugend in der kirchlichen Kinderlehre und
im Konfirmandenunterricht (Friedberg a. a. 0. $ 81 II).
Alle Geistlichen führen die Amtsbezeichnung „Pastor“.
Der erste Geistliche einer Parochie führt den Titel
„Pfarrer“. Wenn einem anderen Geistlichen die Ver-
waltung einer Filial-Kirche übertragen ist, führt er
in bezug auf die Verwaltung dieser Stelle die Amts-
bezeichnung „Pfarrer“ (H.V. vom 16. März 1905, die
Amtsbezeichnung der Geistlichen betreffend, Ges.S. 1905,
Ss. 17).