Full text : Der neue Kurs.

Volksverhetzung  an.  Mittelparteiliche  Blätter  verlangten  ein  neues
Kartell,  die  Freisinnigen  und  die  äußerste  Rechte  waren  aus  entgegengesetzten
  Gründen  scharf  dagegen,  jene,  weil  es  eine  Narrheit
  sei,  die  Gegensätze  zwischen  Fortschritt  und  Reaktion  zu  vertuschen
  statt  durchzukämpfen,  diese,  weil  sie  stets  Gegner  des
Kartells  waren  und  mehr  insgeheim  als  offen  das  Heil  von
einem  Konflikt  mit  Beseitigung  des  allgemeinen  gleichen  Wahlrechts
  erwarteten.

Ein  guter  Mensch  aber  schlechter  Psychologe  hatte  in  der
Wiener  Politischen  Korrespondenz  geschrieben,  daß  die  sozialistische
Krankheit  der  Heilung  entgegenreife,  und  daß  der  Reichskanzler
Graf  Caprivi  gegenüber  dem  leidenschaftlichen  Rufe  nach  Ausnahmegesetzen
  den  Mut  der  Kaltblütigkeit  bewahre.  Hohn  und
Spott  war  die  Antwort  aus  allen  Lagern,  wo  die  Rückkehr  zu  den
1890  verlassenen  Bahnen  der  gewaltsamen  Unterdrückung  der  Sozialdemokratie
  gefordert  wurde.  Etwas  praktischer  faßte  Griesemann,
der  mit  seiner  scharf  polemischen  Feder  von  der  Konservativen
Korrespondenz  zur  Norddeutschen  Allgemeinen  Zeitung  übergegangen
  war,  die  Frage  eines  neuen  Sozialistengesetzes  an.  Als  Voraussetzung
  für  eine  wirksame  Gegenarbeit  gegen  die  revolutionären
Tendenzen  bezeichnete  er,  daß  sich  der  Stachel  des  Gewissens  gegen
die  spystematisch  betriebene  Annörgelung  der  Regierung  —  ein  Stich
gegen  die  Agrarier  —  wieder  rege  und  die  gegenwärtige  Zerflossenheit
  und  innere  Zerrüttung  der  bürgerlichen  Parteien  aufhöre.  Die
Hamburger  Nachrichten  und  ihr  Gefolge  blieben  jedoch  dabei,  daß
der  Mut  der  Kaltblütigkeit  nur  Mangel  an  Entschlossenheit  bedeute.


In  den  Regierungskreisen  war  man  ziemlich  ratlos.  Zuerst
tauchte  der  Gedanke  auf,  es  mit  einer  Verschärfung  des  preußischen
Vereinsgesetzes  zu  versuchen.  Das  Reich  hatte  damals  von  seiner
Zuständigkeit,  das  Vereins=  und  Versammlungerecht  einheitlich  für
alle  Bundesstaaten  zu  ordnen,  noch  keinen  Gebrauch  gemacht.  Dann
wurde  eine  Verschärfung  des  Strafrechts  ins  Auge  g  faßt,  namentlich
  um  das  öffentliche  Anpreisen  von  gemeingefährlichen  Vergehen
  und  Beschimpfungen  von  Religion,  Monarchie,  Familie,  Ehe

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