Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1913. (40)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Nr.  28.  277
Oberpfalz  und  Regensburg.
Festgesetzter

Kap.  Tit.  Vortrag  Betrag

——*“.
II.  Abschnitt.
Kreis-  Einnuahmen.
r1  Zuschüsse  aus  der  Staatskasse.

A.  Zuschüsse  aus  Zentralfonds  für  Erziehung  und  Bildung.
Lateinschulen  —  —
Gewerblich-  technische  Schulen:

a)  Seitheriger  Zuschuß  für  die  Kreisrealschule  nun  Kreisoberrealschule
  Regensburg  .  97715
b)  Zuschuß  für  die  Kreisoberrealschule  Regensburg  26  123—
Summe  8  z  27  10015
Volksschulen.
1|l|  uf  speziellen  Rechtstiteln  und  Bewilligungen  beruhende  Fundations-1
  beiträge  32u099|12
Anschlag  der  örarialischen  Dienstwohnungen  und  Dienstgründe
3286A  10
2  Nach  Anfall  zahlbare  Bauausgaben  ......  425—
1  3  Kreisschuldotation  und  zwar:
s  a)SetthertgebudgetmaßigeKreisfchuldotation...  69  446.56
b)  neue  Kreisschuldotation  behufs  Unterstützung  der  mit  Schullasten
  überbürdeten  Gemeinden  118  150—
4  HBuschüsse  an  die  Kreisfonds  gemäß  Art.  16  Abs.  2  gZiff.  2  und
i  Abs.  3  des  Schulbedarfgesetzes  vom  28.  Juli  1902  für  Gemeinden
mit  weniger  als  10  000  Einwohnen  186  536|10
5  Bauschbeträge  an  die  Schulkassen  der  Gemeinden  mit  10  000  und
1  mehr  Einwohnern  an  Stelle  der  dem  Lehrpersonal  an  den  Volks-1
  schulen  dieser  Gemeinden  seither  aus  Staatsfonds  zugeflossenen
;  Dienstalters-  und  sonstigen  Zulagen  gemäß  Art.  14  Abs.  I  des
Schulbedarfgesetzes  —  Kap.  III  8§  1  Tit.  6  a  der  Kreisausgaben  75  52575
6Buschuß  nach  Art.  16  Abs.  2  des  Schulbedarfgesetzes  vom
28.  Juli  1902  255  000—
«  7D1enstalterszulagensur  das  Lehrpersonal  an  den  Volksschulen  der
Gemeinden  bis  zu  10  O00  Einwohnern.  733.000—
8  Zur  Unterstützung  dienstunfähiger  älterer  Schullhrer,  die  bereits
vor  dem  Entstehen  der  gesetzlichen  Kreisvereine  quiesziert  waren  270  —
9  a)  Zuschuß  an  die  Kreispensionsanftalt  für  dienstunfähige  Lehrpersonen
  .  108300·——
b)  Pensionszulagen  nach  einem  Drittel  der  zuletzt  bezogenen
Dienstalterszulagen  42  341—
C)  zur  Unterstützung  der  älteren  pensionierten  Lehrpersonen  und
zur  Gewährung  von  Zuschüssen  an  die  Pensions=  und  Relikten-#
  Unterstützungs-Zuschußkasse  für  das  an  gemeindlichen  Venstons-1
  einrichtungen  nicht  teilnehmende  Lehrpersonal  56000—