so daß die Sache noch einmal in erster Instanz vor die Strafkammer
kommt. Vorher Auftreten des Fürsten Eulenburg in dem Prozeß
Fürst Bülow gegen Brand, Herausgeber einer Zeitschrift für Homo-
seruelle, „Gemeinschaft der Eigenen“, in der Fürst Bülow völlig
grundlos unsittlichen Verkehrs mit einem Untergebenen beschuldigt
worden war. Eulenburg als Zeuge benutzt die Gelegenheit, um Ver-
fehlungen gegen den §& 175 für sich abzuschwören. Eine Milderung
der kaiserlichen Stimmung gegen ihn ist wahrzunehmen, doch darf
er bei Hofe nicht wieder erscheinen.
In dem zweiten Verfahren in Sachen Moltke gegen Harden
(Dezember 1907) lassen Vorsitzender und Staatsanwalt auf Antrag
des Nebenklägers die Entkräftung des im ersten Verfahren ab-
gelegten Zeugnisses der Frau v. Elbe, geschiedenen Gräfin Moltke,
zu, lehnen dagegen Beweisanträge gegen den Zeugen Fürsten Eulen-
burg ab, der seinen Eid aus dem Brand-Prozeß wiederholt und dahin
erweitert, daß er auch keine „Schmutzereien“ mit anderen Männern
getrieben habe. Ergebnis: Verurteilung Hardens zu vier Monaten
Gefängnis. Apotheose für Moltke und Eulenburg.
Im April 19o08 folgte in München ein an sich gleichgültiger
Beleidigungsprozeß Hardens, in dem der Kläger einen Teil seines
in Berlin zurückgewiesenen Beweismaterials gegen Eulenburg vor-
bringt. Abscheuliche Schmutzereien aus früherer Zeit werden von
zwei Mittätern, einem Milchhändler und einem Schifferknecht, unter
Eidesdruck gestanden. Ergebnis: Moralische Vernichtung Eulenburgs.
Notwendige Folge: Meineidprozeß gegen ihn.
Nach langen Verhandlungen vor dem Schwurgericht, die sich
neben den Münchener Fällen noch auf andere Greuel erstrecken,
wird der Angeklagte vernehmungsunfähig und ist es nach den Gut-
achten der von Jahr zu Jahr nach Liebenberg entsandten Sachver-
ständigenkommission bis auf diesen Tag geblieben. —
In dem ganzen Drama spielte, vom ursprünglichen politischen
Gesichtspunkt aus gesehen, Graf Moltke immer nur eine Nebenrolle,
die Hauptperson war von vornherein und blieb Fürst Eulenburg,
Kopf und Seele der Tafelrunde.
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