1344
Entscheidende Disziplinarbehörden. Disziplinarhof. Disziplinarkammer: Arnsberg.
5. Entscheidende Disziplinarbehörden.
Die entscheidenden Disziplinarbehörden erkennen, wenn gegen Reichsbeamte das förmliche
Disziplinarverfahren behufs der Entfernung aus dem Amte eingeleitet ist. In erster Instanz
entscheiden die Disziplinarkammern, in zweiter der Disziplinarhof. Die Zuständigkeit des letz-
teren erstreckt sich zugleich auf die nicht richterlichen Landesbeamten und auf die Lehrer und
Lehrerinnen an öffentlichen Schulen in Elsaß-Lothringen.
Von der Zuständigkeit der entscheidenden Disziplinarbehörden sind ausgenommen: die Mit-
glieder des Reichsgerichts, des Bundesamts für das Heimatwesen und des Rechnungshofs sowie
die richterlichen Militär-Fustizbeamten.
Die Mitglieder der Disziplinarbehörden werden auf Vorschlag des Bundesrats vom Kaiser
ernannt. Die Disziplinarkammern bestehen aus sieben, der Disziplinarhof besteht aus elf Mit-
gliedern, von welchen die Mehrzahl in richterlicher Stellung sich befinden und, in dem Disei-
plinarhof, mindestens vier dem Bundesrat angehören müssen.
Disziplinarhof.
Leipzig.
Präsident.
Se. Exz. Frhr. v. Seckendorff, Präsident des Reichsgerichts, Wirklicher Geheimer Ratz siehe
Reichsgericht.
Mitglieder.
Se. Exz. Dr. Lewald, Unterstaatssekretär im
Reichsamt des Innern zu Berlin, Wirk-
licher Geheimer Rat; siehe Bundesrat.
Se. Exz. Frhr. v. Brandenstein, Großherzogl.
Mecklenburgischer Geheimer Rat, außer-
ordentlicher Gesandter und bevollmäch-
tigter Minister zu Berlin; siehe Bundes-
rat.
Dr. Sieveking, außerordentlicher Gesandter
und bevollmächtigter Minister der Hanse-
städte zu Berlin; siehe Bundesrat.
Dr. Stoeckel, Reichsgerichtsrat; siehe Reichs-
gericht.
Se. Exz. Jeß, Senatspräsident beim Reichs-
gerichte, Wirklicher Geheimer Rat; siehe
Reichsgericht.
Wiehbe, Reichsgerichtsrat; siehe Reichsgericht.
Dr. Büsing, desgl.; desgl.
v. Wrisberg, Direktor des Allgemeinen
Kriegsdepartements im Kriegsministerium,
Königl. Preußischer Generalmajor zu Ber-
lin; siehe Bundesrat.
Se. Exz. Heinrichs, Unterstaatssekretär des
Staatsministeriums zu Berlin, Königl.
Preußischer Wirklicher Geheimer Rat;
siehe Bundesêrat.
Disziplinarkammern.
1. Arnsberg
(für den preußischen Regierungsbezirk Arnsberg).
Präsident.
(Z. St. unbesetzt.)