Full text: Handbuch für das Deutsche Reich auf das Rechnungsjahr 1918. (40)

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Entscheidende Disziplinarbehörden. Disziplinarhof. Disziplinarkammer: Arnsberg. 
  
  
5. Entscheidende Disziplinarbehörden. 
Die entscheidenden Disziplinarbehörden erkennen, wenn gegen Reichsbeamte das förmliche 
Disziplinarverfahren behufs der Entfernung aus dem Amte eingeleitet ist. In erster Instanz 
entscheiden die Disziplinarkammern, in zweiter der Disziplinarhof. Die Zuständigkeit des letz- 
teren erstreckt sich zugleich auf die nicht richterlichen Landesbeamten und auf die Lehrer und 
Lehrerinnen an öffentlichen Schulen in Elsaß-Lothringen. 
Von der Zuständigkeit der entscheidenden Disziplinarbehörden sind ausgenommen: die Mit- 
glieder des Reichsgerichts, des Bundesamts für das Heimatwesen und des Rechnungshofs sowie 
die richterlichen Militär-Fustizbeamten. 
Die Mitglieder der Disziplinarbehörden werden auf Vorschlag des Bundesrats vom Kaiser 
ernannt. Die Disziplinarkammern bestehen aus sieben, der Disziplinarhof besteht aus elf Mit- 
gliedern, von welchen die Mehrzahl in richterlicher Stellung sich befinden und, in dem Disei- 
plinarhof, mindestens vier dem Bundesrat angehören müssen. 
Disziplinarhof. 
Leipzig. 
Präsident. 
Se. Exz. Frhr. v. Seckendorff, Präsident des Reichsgerichts, Wirklicher Geheimer Ratz siehe 
Reichsgericht. 
Mitglieder. 
Se. Exz. Dr. Lewald, Unterstaatssekretär im 
Reichsamt des Innern zu Berlin, Wirk- 
licher Geheimer Rat; siehe Bundesrat. 
Se. Exz. Frhr. v. Brandenstein, Großherzogl. 
Mecklenburgischer Geheimer Rat, außer- 
ordentlicher Gesandter und bevollmäch- 
tigter Minister zu Berlin; siehe Bundes- 
rat. 
Dr. Sieveking, außerordentlicher Gesandter 
und bevollmächtigter Minister der Hanse- 
städte zu Berlin; siehe Bundesrat. 
Dr. Stoeckel, Reichsgerichtsrat; siehe Reichs- 
gericht. 
Se. Exz. Jeß, Senatspräsident beim Reichs- 
gerichte, Wirklicher Geheimer Rat; siehe 
Reichsgericht. 
Wiehbe, Reichsgerichtsrat; siehe Reichsgericht. 
Dr. Büsing, desgl.; desgl. 
v. Wrisberg, Direktor des Allgemeinen 
Kriegsdepartements im Kriegsministerium, 
Königl. Preußischer Generalmajor zu Ber- 
lin; siehe Bundesrat. 
Se. Exz. Heinrichs, Unterstaatssekretär des 
Staatsministeriums zu Berlin, Königl. 
Preußischer Wirklicher Geheimer Rat; 
siehe Bundesêrat. 
Disziplinarkammern. 
1. Arnsberg 
(für den preußischen Regierungsbezirk Arnsberg). 
Präsident. 
(Z. St. unbesetzt.)
	        
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