Full text: Handbuch für das Deutsche Reich auf das Rechnungsjahr 1918. (40)

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Reichsbevollmächtigte für die Erbschaftssteuer. 
  
  
B. Reichsbevollmächtigte für die Erbschaftssteuer. 
(Zuständig für sämtliche von den aufgeführten Direktiv-(Ober-) Behörden verwalteten Reichs- 
abgabenzweige, sofern nicht die Beschränkung der Zuständigkeit auf einzelne Abgabenzweige 
besonders ausgesprochen ist.) 
Kammerer, Königl. Bayerischer Ober-Regierungsrat zu Berlin (Pr RA#) (Bay Mich m. Kr.) 
(Bay L2), beigeordnet der Königl. Preußischen Direktion für die Verwaltung der direkten 
Steuern und dem Vorsitzenden der Einkommensteuer-Berufungskommission zu Berlin, den 
Königl. Preußischen Regierungspräsidenten, den Regierungen und den Vorsitzenden der Ein- 
kommensteuer-Berufungskommissionen zu Potsdam, Frankfurt a. O., Breslau, Liegnitz und 
Oppeln, den Königl. Sächsischen Kreissteuerräten zu Chemnitz, Zwickau, Bautzen, Leipzig 
und Dresden, der Königl. Sächsischen Finanzerpedition, Abteilung für Steuersachen zu 
Dresden; ferner hinsichtlich des Wechselsteimpels, der Reichsstempelabgaben mit Ausnahme 
der Steuer von Erlaubniskarten für Kraftfahrzeuge und der Erbschaftssteuer der Königl. 
Preußischen Oberzolldirektion zu Berlin, hinsichtlich der Erbschaftssteuer der Königl. Preu- 
hischen Oberzolldirektion zu Breslau sowie hinsichtlich der Zuwachssteuer und der Erbschafts- 
steuer der Königl. Sächsischen Generalzolldirektion zu Dresden. 
Loeck, Königl. Preußischer Geheimer Regierungsrat zu München (Pr RA) (Pr Krs) (Pr 
Vô fKrh) (Bay Michs), beigeordnet den Königl. Bayerischen Regierungen, Kammern der 
Finanzen von Oberbayern zu München, von Niederbayern zu Landshut, der Pfalz zu Speyer, 
der Oberpfalz und von Regensburg zu Regensburg, von Oberfranken zu Bapreuth, von 
Mittelfranken zu Ansbach, von Unterfranken und Aschaffenburg zu Würzburg sowie von 
Schwaben und Neuburg zu Augsburg. 
Heindrichs, Königl. Preußischer Geheimer Regierungsrat zu Hamburg (Pr RA) (Pr Krs) (Pr 
VKfKrh) (Pr LDI) (Mckl Gr2c) (GSä F3#a) (Old V20)(Bru L2ch00(Lp CSK3), beigeordnet der 
Großherzogl. Mecklenburgischen Landes-Steuerdirektion zu Nostock, der Großherzogl. Mecklen- 
burgischen Zentral-Steuerdirektion zu Neubrandenburg, der Großherzogl. Mecklenburgischen 
Landvogtei des Fürstentums Ratzeburg zu Schönberg, den Großherzogl. Oldenburgischen 
Oberbehörden für Zuwachssteuersachen, für Erbschaftssteuersachen, für den Wehrbeitrag und 
für die Besitzsteuer zu Oldenburg, dem Großherzogl. Oldenburgischen Regierungspräsidenten 
des Fürstentums Lübeck zu Eutin, dem Herzogl. Braunschweig-Lüneburgischen Steuer- 
kollegium zu Braunschweig, der Herzogl. Anhaltischen Finanzdirektion zu Dessau, der 
Fürstl. Schaumburg-Lippischen Ministerialabteilung für Gewerbe= und Gemeinde- 
angelegenheiten zu Bückeburg, der Lübeckischen Steuerbehörde zu Lübeck und der 
Steuerdeputation zu Hamburg; ferner hinsichtlich des Wehrbeitrags, der Besitzsteuer und 
der Kriegsabgabe der Königl. Preußischen Regierung und dem Vorsitzenden der Einkommen- 
steuer-Berufungskommission zu Schleswig sowie der Großherzogl. Mecklenburgischen Ober- 
zolldirektion zu Schwerin, hinsichtlich der Zuwachssteuer, der Erbschaftssteuer, des Wehr- 
beitrags, der Besitzsteuer und der Kriegsabgabe der Herzogl. Braunschweig-Lüneburgischen 
Zoll= und Steuerdirektion zu Braunschweig, hinsichtlich des Wechselstempels, der Reichs- 
stempelabgaben — mit Ausnahme der Steuer von Erlaubniskarten für Kraftfahrzeuge —, 
der Zuwachssteuer, der Erbschaftssteuer und des Wehrbeitrags, der Besitzsteuer und der 
Kriegsabgabe dem Präsidenten der Bremischen Solldirektion zu Bremen und hinsichtlich 
der Reichsstempelabgaben — mit Ausnahme der Steuer von Erlaubniskarten für Kraft- 
fahrzeuge, soweit diese Steuer von Sollstellen erhoben wird — der Deputation für in- 
direkte Steuern und Abgaben (einschließlich des Stempelkontors) zu Hamburg. 
Dr. Wunsch, Königl. Preußischer Geheimer Regierungsrat zu Straßburg i. E. (Pr RA#) (Pr 
Kr3), beigeordnet dem Königl. Württembergischen Steuerkollegium, Abteilung für direkte 
Steuern zu Stuttgart, dem Direktor der Verkehrssteuern und dem Direktor der direkten
	        
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